25.11.2020 - 3 Bestellung des Schriftführers/ der Schriftführe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Nakot erklärt, dass nach § 38 Abs.3 der Gemeindeordnung der/die Leiter/in der Bezirksverwaltungsstelle oder ihr/e/seine/2 Stellvertreter/innen verpflichtet ist, an den Sitzungen der Bezirksvertretung teilzunehmen.

Der Leiter der  Bezirksverwaltungsstelle Alt-Oberhausen,  Herr Norbert Dostatni, hat bisher das Amt des Schriftführers wahrgenommen.

Er schlägt, in Einklang mit dem Beschlussvorschlag, der auch die Stellvertretung regelt,  der Beratungsvorlage vor, dass Herr Dostatni weiterhin die Schriftführung übernimmt.

Er bittet, gemäß der Vorlage um Handzeichen, wer für die Bestellung von Herrn Norbert Dostatni zum Schriftführer der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen stimmt.

 

Die Bezirksvertretung trifft daraufhin den nachfolgenden Beschluss:

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen  beschließt einvernehmlich, den Leiter der Bezirks-verwaltungsstelle Alt-Oberhausen, Herrn Norbert Dostatni, als Schriftführer sowie Herrn Olaf Hinkemeyer von der Bezirksverwaltungsstelle Osterfeld und Herrn Jörg Greinke von der Bezirksverwaltungsstelle Sterkrade als stellvertretende Schriftführer für die Sitzungen der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen zu bestellen.