25.11.2020 - 12.2 Verkehrssicherungspflicht bei SpielplätzenÄnder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
- Datum:
- Mi., 25.11.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Andrea Termin
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Eine Frage des Herr Peters nach dem Rückbau und der Ersatzbeschaffung der Geräte wird von Frau Koal wie folgt beantwortet.
Die Stadt Oberhausen ist Spielplatzbetreiber und muss die Neufassung der europaweit
geltenden Normreihe DIN EN 1176 berücksichtigen und anwenden, um die Vorschriften und das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sicherzustellen.
In diesem Jahr ist der Bestandschutz für die Spielgeräte ausgelaufen, daraus hat sich ein
unaufschiebbarer Handlungsbedarf ergeben.
Um den aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen gerecht zu werden muss die Stadt
Oberhausen die Spielgeräte entweder mit Fallschutz nachrüsten oder zurückbauen.
Zurückgebaute Spielgeräte werden auf Ihre sicherheitstechnischen Anforderungen überprüft und auf dem Betriebshof eingelagert bzw. entsorgt.
Die Maßnahmen am Altmarkt, am Kinderspielplatz Uhlenbruckplatz sowie auf dem Kinderspielplatz Bermensfeld sind bereits umgesetzt.
Die Nachrüstung mit Fallschutz auf der Marktstraße/Elsässerstraße sowie der Lothringerstraße stehen noch aus.
Anschließend nimmt die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen den Bericht zur Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17 kB
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2
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(wie Dokument)
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18,9 MB
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