25.11.2020 - 12.2 Verkehrssicherungspflicht bei SpielplätzenÄnder...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Eine Frage des Herr Peters nach dem Rückbau und der Ersatzbeschaffung der Geräte wird von Frau Koal wie folgt beantwortet.

 

Die Stadt Oberhausen ist Spielplatzbetreiber und muss die Neufassung der europaweit

geltenden Normreihe DIN EN 1176 berücksichtigen und anwenden, um die Vorschriften und das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sicherzustellen.

 

In diesem Jahr ist der Bestandschutz für die Spielgeräte ausgelaufen, daraus hat sich ein

unaufschiebbarer Handlungsbedarf ergeben.

 

Um den aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen gerecht zu werden muss die Stadt

Oberhausen die Spielgeräte entweder mit Fallschutz nachrüsten oder zurückbauen.

 

Zurückgebaute Spielgeräte werden auf Ihre sicherheitstechnischen Anforderungen überprüft und auf dem Betriebshof eingelagert bzw. entsorgt.

 

Die Maßnahmen am Altmarkt, am Kinderspielplatz Uhlenbruckplatz sowie auf dem Kinderspielplatz Bermensfeld sind bereits umgesetzt.

 

Die Nachrüstung mit Fallschutz auf der Marktstraße/Elsässerstraße sowie der Lothringerstraße stehen noch aus.

 

Anschließend nimmt die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen den Bericht zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage