24.11.2020 - 3 Bestellung des Schriftführers/ der Schriftführe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Gördes erklärt, dass nach § 38 Abs.3 der Gemeindeordnung die/der Leiter/in der Bezirksverwaltungsstelle oder ihr/e/seine/2 Stellvertreter/innen verpflichtet ist, an den Sitzungen der Bezirksvertretung teilzunehmen.

Der Leiter der  Bezirksverwaltungsstelle Osterfeld, Herr Olaf Hinkemeyer, hat bisher das Amt des Schriftführers wahrgenommen.

Er schlägt vor, dass Herr Hinkemeyer dies auch zukünftig tun sollte.

Die Bezirksvertretung Osterfeld Beschließt einstimmig, dass Herr Olaf Hinkemeyer zum Schriftführer der Bezirksvertretung Osterfeld bestellt wird.

 

 

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Beschluss

Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt,

den Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Osterfeld, Herrn Olaf Hinkemeyer, als Schriftführer sowie Herrn Norbert Dostatni, Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Alt-Oberhausen und Herrn Greinke, Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Sterkrade als Stellvertreter für die Sitzungen der Bezirksvertretung Osterfeld zu bestellen.

 

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