16.11.2020 - 44 Zustimmung zur Delegierung an den Hauptausschus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz verweist auf die Diskussion in der vergangenen Sitzung des Ältestenrates, bei der sich eine breite Mehrheit für die Möglichkeit einer Delegierung von Angelegenheiten des Rates auf den heute gebildeten und besetzten Haupt- und Finanzausschuss (HFA) ausgesprochen hat. Dazu hat die Verwaltung eine entsprechende Drucksache vorbereitet. Sofern der Landtag die epidemische Lage von landesweiter Tragweite für das Land Nordrhein- Westfalen über den 30.11.2020 hinaus verlängert, werde eine neue Entscheidung herbeigeführt. Sofern der Rat heute der Delegierung für die Sitzung am kommenden Montag mit der erforderlichen  Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder zustimme, erfolge die Einladung zu der Sitzung des HFA mit verkürzter Ladungsfrist.

Im Anschluss an einen Wortbeitrag von Stadtv. Noldus lässt OB Schranz über den Vorschlag abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließt mit großer Mehrheit (44 Stimmen) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN und des Stadtv. Horn und damit mit der gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW erforderlichen Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder des Rates:

 

"Für die Dauer der vom Landtag Nordrhein-Westfalen am 30. Oktober 2020 auf der Grundlage des § 11 des Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes (IfSBG-NRW) beschlossenen und für einen Monat befristeten Feststellung einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite für das Land Nordrhein- Westfalen entscheidet der Hauptausschuss in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates der Stadt Oberhausen unterliegen (Delegierung im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW). Sofern und soweit der Landtag Nordrhein- Westfalen die Dauer der vorstehend genannten Feststellung verlängert oder eine neue Feststellung im Sinne des § 11 IfSBG-NRW beschließt, ist das Verfahren zur Herbeiführung der Zustimmung der Mitglieder des Rates der Stadt Oberhausen zur Delegierung im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW erneut durchzuführen."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5820&TOLFDNR=145898&selfaction=print