OB Schranz verpflichtet die Ratsmitglieder gemäß § 67 Absatz 3 GO NRW und führt sie in ihr Amt ein. Die Ratsmitglieder bekräftigen ihre Verpflichtung durch Erheben von den Plätzen.
OB Schranz wünscht allen Ratsmitgliedern für die Ausübung ihres Amtes alles Gute und besten Erfolg.