16.11.2020 - 14 Bestellung von Ratsmitgliedern für den Integrat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass gemäß § 7 Abs. 2 Zif. 2 der Hauptsatzung zehn Ratsmitglieder (keine Stellvertreter) zu Mitgliedern des Integrationsrates zu bestellen seien.

Die Besetzung erfolge in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW durch einen einstimmigen Beschluss des Rates über einen einheitlichen Wahlvorschlag (§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW).

 

OB Schranz stellt unwidersprochen fest, dass die vorliegenden Besetzungsvorschläge der Fraktionen und Gruppen als einheitlicher Wahlvorschlag zu betrachten sind.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - bestellt einstimmig gemäß § 27 Abs. 1 Satz 4 GO NRW i. V. m. § 7 Abs. 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen folgende zehn Ratsmitglieder zu Mitgliedern des Integrationsrates:

 

1. Bennewa, Helmut

2. Paspaliari, Ekaterini (Sprecherin)

3. Wilms, Kevin

4. Dr. Jacobs, Silke

5. Janetzki, Maximilian

6. Sahin, Bülent (Sprecher)

7. Gadde, Andreas

8. Baumann, Louisa Liste

9. Kempkes, Wolfgang

10.Karacelik, Yusuf

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - bestellt einstimmig folgende  Ratsmitglieder zu beratenden Mitgliedern des Integrationsrates

 

Hoff, Marc Liste

Lütte, Ulrich

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Anlagen zur Vorlage