16.11.2020 - 7 Bildung und Besetzung von Ausschüssen des Rates

Reduzieren

Beratung

 

Reduzieren

Beschluss

OB Schranz ruft die Drucksache Nr. B/17/0001-01 zur gemeinsamen Beratung mit dem dazu eingereichten Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf, der einen Vorschlag zur Bildung zweier weiterer Ausschüsse und damit eine Ergänzung der lfd. Nr. 1 der Verwaltungsvorlage beinhaltet.

 

Er macht darauf aufmerksam, dass ihm darüber hinaus ein gemeinsames Schreiben der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN und der LINKE.LISTE Fraktion mit Vorschlägen zur Gründung der Ausschüsse vorliege. Diese Vorschläge finden sich wieder in der Drucksache B/17/0001-01.

 

OB Schranz schlägt vor - auch im Hinblick auf sein unterschiedliches Stimmrecht - abschnittsweise vorzugehen und beginnt unter der lfd. Nr. 1 mit der Bildung der Ausschüsse.

Dazu habe die AfD Ratsfraktion mit ihrem Änderungsantrag vorgeschlagen, einen Beschwerde- und Petitionsausschuss sowie einen Familienausschuss zu bilden.

 

Stadtv. Kempkes begründet den Änderungsantrag zur Bildung eines Beschwerde- und Petitionsausschuss und beantragt eine geheime Abstimmung.

Nachdem OB Schranz festgestellt hat, dass es zu diesem Änderungsantrag keine weiteren Wortmeldungen gebe, macht er darauf aufmerksam, dass es sich bei dem Wunsch nach geheimer Abstimmung um einen Antrag zur Geschäftsordnung nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen handelt, dem ein Fünftel der Mitglieder des Rates zustimmen müsse und lässt darüber abstimmen.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - lehnt mit großer Mehrheit mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der LINKE.LISTE Fraktion, der Ratsgruppen FDP und BOB sowie bei Enthaltung des Stadtv. Horn den Antrag zur Geschäftsordnung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen der AfD Ratsfraktion auf geheime Abstimmung zur Bildung eines Beschwerde- und Petitionsausschuss ab.

 

OB Schranz hält fest, dass damit die Beschlussfassung über diesen Änderungsantrag durch offene Abstimmung erfolge.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - lehnt mit großer Mehrheit mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der LINKE.LISTE Fraktion, der Ratsgruppen FDP und BOB sowie bei Enthaltung des Stadtv. Horn den Änderungsantrag der AfD Ratsfraktion zur Bildung eines Beschwerde- und Petitionsausschuss ab.

 

Stadtv. Lange begründet den Änderungsantrag zur Bildung eines Familienausschusses.

OB Schranz lässt sodann auch über diesen Änderungsantrag abstimmen.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - lehnt mit großer Mehrheit mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der LINKE.LISTE Fraktion, der Ratsgruppen FDP und BOB sowie bei Enthaltung des Stadtv. Horn den Änderungsantrag der AfD Ratsfraktion zur Bildung eines Familienausschusses ab.

 

1. Bildung der Ausschüsse

OB Schranz stellt fest, dass es damit es bei den Vorschlägen in der Verwaltungsvorlage verbleibe und lässt über den 1.Punkt /Bildung der Ausschüsse der Drucksache B/17/0001-01 abstimmen.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließt mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der AfD Ratsfraktion die Bildung folgender Ausschüsse:

„1. Haupt- und Finanzausschuss

2. Rechnungsprüfungsausschuss

3. Wahlprüfungsausschuss

4. Gleichstellungsausschuss

5. Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss

6. Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss

7. Kulturausschuss

8. Sozialausschuss

9. Schulausschuss

10. Sportausschuss

11. Umweltausschuss

12. Betriebsausschuss SBO Servicebetriebe Oberhausen

 

Die Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse der Ausschüsse ergeben sich aus der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen („Zuständigkeitsordnung") in ihrer in der heutigen Sitzung (Drucksache Nr. B/17/0005-01) zu beschließenden Fassung.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Aufgaben des Betriebsausschusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen" gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung für die ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen vom Sozialausschuss wahrgenommen werden.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Aufgaben des Betriebsausschusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Theater Oberhausen" gemäß § 4 Abs. 1 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Theater Oberhausen vom Kulturausschuss wahrgenommen werden."

 

2. Ausschussgröße

 

Anschließend lässt OB Schranz über den 2. Punkt/die Ausschussgröße abstimmen.

 

Die Ratsmitglieder - ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließen mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der AfD Ratsfraktion:

„Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder des zu 1. Nr. 1 gebildeten Haupt- und Finanzausschusses wird auf 22 festgelegt, davon 21 Mitglieder, die durch den Rat der Stadt gewählt werden und der Oberbürgermeister als stimmberechtigter gesetzlicher Vorsitzender gemäß § 57 Abs. 3. Satz 1 und 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder der zu 1. Nrn. 2 bis 11 gebildeten Ausschüsse  wird auf 21 festgelegt.

Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder des zu 1. Nr. 12 gebildeten Betriebsausschusses wird auf 15 festgelegt, davon zehn Mitglieder, die durch den Rat der Stadt gewählt werden und fünf Beschäftigte des Eigenbetriebs.

Für jedes Ausschussmitglied kann eine persönliche Stellvertreterin/ ein persönlicher Stellvertreter gewählt werden.

Für den Fall der Verhinderung einer persönlichen Stellvertreterin/ eines persönlichen Stellvertreters kann eine weitere Stellvertretung über von den Fraktionen und Gruppen vorzulegende Listen bestimmt werden. Die Reihenfolge der Liste bestimmt jeweils die Reihenfolge der weiteren Stellvertretung."

 

3. Besetzung der Ausschüsse

 

Die Fraktionen und Gruppen haben ihre Vorschläge für die Besetzung des jeweiligen Ausschusses hinsichtlich der ordentlichen Mitglieder, der persönlichen Stellvertreterinnen/Stellvertreter und der weiteren Stellvertretungsregelung nach Liste eingereicht. Die Benennung der ordentlichen Mitglieder und der persönlichen Stellvertreterinnen/Stellvertreter wurden jeweils getrennt für jeden Ausschuss in ein Dokument überführt. Das Dokument ist im Ratsinformationssystem Allris hinterlegt. Die Namen sind allen Ratsmitgliedern auf diesem Wege bekannt gemacht worden. OB Schranz stellt unwidersprochen fest, dass niemand den Wunsch habe, dass die Namen nochmal vortragen werden.

 

Er stellt weiter unwidersprochen fest, dass er die  einzelnen Besetzungsvorschläge für die unter Punkt 1 der Drucksache B/16/0001-01/Bildung der Ausschüsse 1.-12. aufgelisteten Ausschüsse hinsichtlich der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder (Anlage 1) sowie über die weitere Stellvertretungsregelung nach der sich aus der den beigefügten Listen der Fraktionen (Anlage 2) für den Fall der Verhinderung der / des persönlichen Stellvertreterin/ Stellvertreters ergebenden Reihenfolge als einheitlichen Wahlvorschlag werten kann. 

Daraufhin lässt OB Schranz gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW  über die Besetzungsvorschläge der Fraktionen und Gruppen abstimmen.

 

Die Ratsmitglieder - ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters - stimmen einstimmig dem einheitlichen Wahlvorschlag zur Besetzung der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder sowie der weiteren Stellvertretungsregelung nach der sich aus der den Listen der Fraktionen für den Fall der Verhinderung der / des persönlichen Stellvertreterin/ Stellvertreters ergebenden Reihenfolge für die nachfolgend genannten Ausschüsse gemäß den Anlagen zu.

 

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass Herr Horn als fraktionsloses Ratsmitglied gemäß § 58 Abs. 3 Satz 11 GO NRW das Recht habe, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Herr Horn habe sich zunächst für den Haupt- und Finanzausschuss und den Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss entschieden.

 

Mit E-Mail vom 16.11.2020 bekundet er sodann, weitere Mitgliedschaften  im Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss, Sozialausschuss, Sportausschuss, Umweltausschuss, Betriebsausschuss SBO erlangen zu wollen. Für jeden seiner Vorschläge benennt er einen Stellvertreter. Festgestellt werden könne, dass zu den Mitgliedern des HFA gemäß § 58 Abs. 3 Satz 1 GO NRW nur Ratsmitglieder wählbar seien. Eine Stellvertretung durch ein Bürgermitglied sei deshalb nicht möglich. Damit verbleibe es bei der Frage, ob Herr Horn an allen sieben Ausschüssen als beratendes Mitglied teilnehmen dürfe oder an maximal zwei Ausschüssen. Darüber müsse der Rat entscheiden.

 

Die Ratsmitglieder - ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters - lehnen mit großer Mehrheit mit den Stimmen der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, LINKE.LISTE Fraktion, der Gruppe FDP im Rat sowie bei Enthaltung des Stadtv. Bruckhoff die Teilnahme des Stadtv. Horn als beratendes Mitglied an sieben Ausschüssen ab.

 

Die Ratsmitglieder - ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters - stimmen einstimmig einer Teilnahme des Stadtv. Horn als beratendes Mitglied am Haupt- und Finanzausschuss sowie am Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss zu.

 

Herr Horn hat darüber hinaus dem Oberbürgermeister am 13.11.2020 per Email mitgeteilt, am Ältestenrat teilnehmen zu wollen. Er sei darauf hingewiesen worden, dass es sich dabei nicht um einen Ausschuss im Sinne des § 58 GO NRW handelt. Die Entscheidung über die Möglichkeit, ihm ggf. einen Gaststatus einzuräumen, trifft der Ältestenrat selbst.

 

4. Verteilung der Ausschussvorsitze/stellv. Ausschussvorsitze

 

OB Schranz berichtet, dass ihm ein gemeinsames Schreiben der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und der LINKE.LISTE Fraktion vorliege, aus dem hervorgehe, dass sich die genannten Fraktionen zum Zweck des gemeinsamen Zugriffs auf die Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze zusammengeschlossen haben.

 

Der Rat der Stadt nimmt daraufhin zur Kenntnis, dass sich die Fraktionen nicht im Sinne des § 58 Abs. 5 Satz 1 GO NRW über die Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze geeinigt haben.

 

Den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss führt der Oberbürgermeister, sodass das Zugriffsverfahren bei 11 Ausschussvorsitzenden bzw. Stellvertretungen durchgeführt wird.

Den Fraktionen von CDU, SPD, DIE GRÜNEN und LINKE.LISTE gehören. 49 Stadtverordnete an, der AfD Fraktion 4. Die Verteilung erfolgt nach dem Höchstwahlverfahren.

Damit entfallen die ersten 11 Höchstzahlen für die Verteilung der Ausschussvorsitze sämtlich auf den Zusammenschluss von CDU, SPD, DIE GRÜNEN und LINKE.LISTE.

Gleiches gilt für die Verteilung der stellv. Ausschussvorsitze, die ebenfalls alle auf den Zusammenschluss von CDU, SPD, DIE GRÜNEN und LINKE.LISTE entfallen.

Diese Fraktionen benennen damit die Ausschutzvorsitzenden und die stellvertretenden Ausschussvorsitze wie folgt:

 

Ausschussvorsitze

1. Rechnungsprüfungsausschuss: Jörg Bischoff (SPD)

2. Wahlprüfungsausschuss: Birgit Axt (Grüne)

3. Gleichstellungsausschuss: Louisa Baumann (Grüne)

4. Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss: Eugen Lenz (CDU)

5. Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss: Frank Bandel (CDU)

6. Kulturausschuss: Manfred Flore (SPD)

7. Sozialausschuss: Sonja Bongers (SPD)

8. Schulausschuss: Marita Wolter (CDU)

9. Sportausschuss: Klaus-Dieter Broß (CDU)

10. Umweltausschuss: Dr. Jörg Schröer-Tebbe (SPD)

11. Betriebsausschuss SBO: Simone-Tatjana Stehr (CDU)

 

Stellvertretende Ausschussvorsitze

1. Rechnungsprüfungsausschuss: Werner Nakot (CDU)

2. Wahlprüfungsausschuss: Denis Osmann (CDU)

3. Gleichstellungsausschuss: Dr. Silke Jacobs (SPD)

4. Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss: Helmut Brodrick (SPD)

5. Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss: Silke Wilts (SPD)

6. Kulturausschuss: Sandra Gödderz (Grüne)

7. Sozialausschuss: Ulrike Willing-Spielmann (CDU)

8. Schulausschuss: Andreas Blanke (Grüne)

9. Sportausschuss: Bülent Sahin (SPD)

10. Umweltausschuss: Holger Ingendoh (CDU)

11. Betriebsausschuss SBO: Dietmar Look (SPD)

 

OB Schranz stellt fest, dass es keine Fragen und Anmerkungen zu der Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze gebe und der Rat die Verteilung damit unwidersprochen zur Kenntnis genommen habe.

 

5. Ältestenrat

 

Der Rat nimmt Kenntnis von der auf der Grundlage von § 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vorgesehenen Besetzung des Ältestenrates.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen