16.11.2020 - 21 Arbeitsgemeinschaft „Arbeit und Leben - Oberhau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz berichtet, dass für den Beirat der Arbeitsgemeinschaft „Arbeit und Leben-Oberhausen" zwei  ordentliche Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder zu benennen sind. Es liegen jedoch drei Vorschläge vor.

Damit handelt es sich vorliegend nicht um einen einheitlichen Wahlvorschlag, sodass nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz. 2 ff. GO NRW in einem Wahlgang abzustimmen sei. Nachdem OB Schranz die schriftlich vorliegenden Wahlvorschläge der Fraktionen von CDU, SPD und AfD verlesen und festgestellt hat, dass es keine weiteren Vorschläge gibt, lässt er über die Vorschläge abstimmen.

Er stellt fest, dass auf die eingereichten Wahlvorschläge folgende Stimmen abgegeben werden:

Für den Wahlvorschlag der  CDU-Fraktion werden mit der Stimme des Oberbürgermeisters 19 Stimmen, für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion 18 Stimmen und für den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion vier Stimmen abgegeben.

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) entfällt bei zwei zu besetzenden Mandaten und zwei stellvertretenden Mandaten jeweils ein Sitz auf den Vorschlag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion.

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Beschluss

Der Rat der Stadt benennt damit als Vertreter/in aus dem Rat der Stadt Oberhausen für die Dauer der Wahlperiode 2020 bis 2025 als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Beirats der Arbeitsgemeinschaft „Arbeit und Leben - Oberhausen" folgende Ratsmitglieder:

 

Ordentliches Mitglied  Persönliche/r Stellvertreter/in

Klaus-Dieter Broß   Marita Wolter

Axel Scherer    Maximilian Janetzki

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Anlagen zur Vorlage