16.11.2020 - 36 Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR)hi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass es um die Entsendung eines Mitglieds in die Gesellschafterversammlung, eines Mitglieds in den Aufsichtsrat  und von drei Mitgliedern in den Beirat gehe.

 

Er beginnt unter der lfd. Nummer 1 mit dem Vorschlag der Verwaltung zur Entsendung eines Mitglieds in die Gesellschafterversammlung. Diese schlage unter Anlehnung an § 113 GO NRW Herrn Jürgen Schmidt vor.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

„1. Der Rat der Stadt Oberhausen entsendet - unter Beteiligung des Oberbürgermeisters - für die nächste Amtszeit

Herrn Jürgen Schmidt

in die Gesellschafterversammlung der FMR."

 

Zur Entsendung in den Aufsichtsrat der FMR liegt mit Herrn Rubin ein Vorschlag der CDU Fraktion vor.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

„2. Der Rat der Stadt Oberhausen entsendet - unter Beteiligung des Oberbürgermeisters - einstimmig für die nächste Amtszeit

Herrn Dirk Rubin

in den Aufsichtsrat der FMR."

 

Für die Wahl von zwei Mitgliedern in den Beirat der FMR liegen drei Vorschläge aus den Reihen der Fraktionen und Gruppen vor. Ein weiteres Mitglied wird auf Vorschlag der Verwaltung nach § 113 GO NRW entsandt. Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Wischermann, die SPD-Fraktion Herrn Krey, die AfD-Fraktion Herrn Mumm vor.

Weiter Vorschläge werden nicht nachgereicht.

 

OB Schranz stellt fest, dass auf die eingereichten Wahlvorschläge folgende Stimmen abgegeben werden:

Für den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion werden mit der Stimme des Oberbürgermeisters 19 Stimmen, für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion 18 Stimmen und für den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion vier Stimmen abgegeben. Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) entfällt jeweils ein Sitz auf den Wahlvorschlag der CDU- und SPD-Fraktion.

3. Der Rat der Stadt Oberhausen weist damit gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW den unter 1. entsandten Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung der FMR an,

 

Herr Hermann Wischermann

Herr Thomas Krey

 

der Gesellschafterversammlung als Mitglied des Beirates der FMR vorzuschlagen.

 

Anschließend lässt OB Schranz über den Vorschlag abstimmen, Herrn Schmidt als Mitglied im Sinne von § 113 GO NRW in den Beirat der FMR zu wählen.

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

„Der Rat der Stadt Oberhausen weist gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW den unter 1. entsandten Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung der FMR an,

Herrn Jürgen Schmidt

als Mitglied nach § 113 GO NRW                

der Gesellschafterversammlung als Mitglied des Beirates der FMR vorzuschlagen."

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Anlagen zur Vorlage