16.11.2020 - 41 Stadtsparkasse Oberhausen (SSO)hier: Wahl von M...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

OB Schranz weist einleitend auf die Notwendigkeit hin, über die einzelnen Ziffern des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen, da sowohl unterschiedliche Wahlverfahren als auch unterschiedliche Sachverhalte zu beachten seien.

Unter I. ist zunächst der Vorsitzende des Verwaltungsrates zu wählen. Dabei kommt § 50 Abs.2 GO NRW (Mehrheitswahlrecht) zur Anwendung. Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Oberbürgermeister Schranz vor. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Nachdem der Rat der Stadt einstimmig  Herrn Oberbürgermeister Schranz zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse gewählt hat, schließt sich unter II. die Wahl von neun sachkundigen Mitgliedern und fünf Dienstkräften des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen an. Diese Wahl erfolgt in einem Wahlgang gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW (Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer).

 

OB Schranz verliest die ihm schriftlich vorliegenden Wahlvorschläge der Fraktionen von CDU, SPD, DIE GRÜNEN, AfD, LINKE.LISTE und der FDP-Gruppe für die zu wählenden sachkundigen Personen des Verwaltungsrates und die Dienstkräfte. Er stellt unwidersprochen fest, dass es keine weiteren Vorschläge gibt.

 

Auf die eingereichten Wahlvorschläge entfallen folgende Stimmen:

 

Für den Wahlvorschlag der  CDU-Fraktion werden mit der Stimme des Oberbürgermeisters 18 Stimmen, für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion 17 Stimmen, für den Wahlvorschlag der Fraktion DIE GRÜNEN sieben und für den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion vier Stimmen, für den Wahlvorschlag der LINKE.LISTE Fraktion fünf und für den Vorschlag der Gruppe FDP im Rat ebenfalls fünf Stimmen abgegeben.

 

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) werden- ihren Stimmanteilen entsprechend - den Fraktionen und der Gruppe FDP im Rat folgende Sitze für die neun zu wählenden sachkundigen Personen des Verwaltungsrates zugeteilt: Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion erhalten jeweils drei Sitze, die Fraktion DIE GRÜNEN, LINKE.LISTE Fraktion sowie die Gruppe FDP im Rat erhalten jeweils einen Sitz.

 

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) werden- ihren Stimmanteilen entsprechend - den Fraktionen folgende Sitze für die fünf zu wählenden Dienstkräfte des Verwaltungsrates zugeteilt: Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion erhalten jeweils zwei Sitze, die Fraktion DIE GRÜNEN erhält einen Sitz.

 

OB Schranz zeigt auf, dass es unter  der Ziffer III. um die Wahl eines/einer ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates gehe.  Nach § 50 Abs. 2 GO NRW (Mehrheitswahlrecht) sei die Wahl in getrennten Wahlgängen durchzuführen.

 

Nachdem OB Schranz unwidersprochen festgestellt hat, dass es neben dem Vorschlag der SPD-Fraktion mit Frau Bongers keine weiteren Vorschläge für den ersten stellvertretenden Vorsitzenden gebe, lässt er über den Vorschlag abstimmen.

 

Die CDU-Fraktion schlägt als zweiten stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Benter vor. OB Schranz stellt fest, dass es keine weiteren Vorschläge gibt.

 

OB Schranz verliest die ihm schriftlich vorliegenden Wahlvorschläge der Fraktionen von CDU, SPD, DIE GRÜNEN, AfD, LINKE.LISTE und der FDP-Gruppe für die zu wählenden Stellvertreterinnen/Stellvertreter der sachkundigen Personen des Verwaltungsrates und der Dienstkräfte. Er stellt unwidersprochen fest, dass  es keine weiteren Vorschläge gibt.

 

Auf die eingereichten Wahlvorschläge entfallen folgende Stimmen:

Für den Wahlvorschlag der  CDU-Fraktion werden mit der Stimme des Oberbürgermeisters 18 Stimmen, für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion 17 Stimmen, für den Wahlvorschlag der Fraktion DIE GRÜNEN sieben und für den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion vier Stimmen, für den Wahlvorschlag der LINKE.LISTE Fraktion fünf und für den Vorschlag der Gruppe FDP im Rat ebenfalls fünf Stimmen abgegeben.

 

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) werden- ihren Stimmanteilen entsprechend - den Fraktionen und der Gruppe FDP im Rat folgende Sitze für die neun zu wählenden Stellvertreterinnen/Stellvertreter der zuvor gewählten sachkundigen Personen des Verwaltungsrates zugeteilt: Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion erhalten jeweils drei Sitze, die Fraktion DIE GRÜNEN, LINKE.LISTE Fraktion sowie die Gruppe FDP im Rat erhalten jeweils einen Sitz.

 

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) werden- ihren Stimmanteilen entsprechend - den Fraktionen folgende Sitze für die fünf zu wählenden stellvertretenden Dienstkräfte des Verwaltungsrates zugeteilt: Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion erhalten jeweils zwei Sitze, die Fraktion DIE GRÜNEN erhält einen Sitz.

 

V. Der Rat der Stadt wählt in einem Wahlgang (§ 12 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Satz 1 SpkG NRW) die folgenden Stellvertreter/innen für die sachkundigen Mitglieder i.S.d. § 10 Abs. 2 Satz 1 lit. b) SpkG NRW.

 

Abschließend folgen die Beschlüsse zu den Punkten V und VI der Beschlussvorlage nach dem Mehrheitswahlrecht gemäß § 50 Abs.1 GO NRW.

OB Schranz stellt fest, dass es neben dem Vorschlag der SPD-Fraktion mit Frau Bongers keine weiteren Vorschläge für die Entsendung eines Mitglieds in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes  gibt.

 

OB Schranz stellt auch an dieser Stelle unwidersprochen fest, dass es neben dem Vorschlag der CDU-Fraktion mit Herrn  Benter als stellvertretendem Mitglied und Frau Hausmann-Peters als Ersatzvertreterin für die Entsendung in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes keine weiteren Vorschläge für die Verbandsversammlung gibt.

Reduzieren

Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters- wählt einstimmig

I. Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz

zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats der SSO.

 

 

Der Rat der Stadt wählt  damit

 

II. in einem Wahlgang -§ 12 Abs. 4 Satz 1 des Sparkassengesetzes NRW (SpkG NRW)

die folgenden neun sachkundigen Mitglieder i. S. d. § 10 Abs. 2 Satz 1 lit. b) SpkG NRW

 

1. Christian Benter

2. Gundula Hausmann-Peters

3. Werner Nakot

4. Sonja Bongers

5. Manfred Flore

6. Thomas Krey

7. Norbert Axt

8. Lühr Koch

9. Marc Hoff

sowie die folgenden fünf Dienstkräfte der SSO i.S.d. § 10 Abs. 2 Satz 1 lit. c) SpkG NRW

1. Thomas Nockmann

2. Klaus Zorn

3. Thomas Zimmermann

4. Thorsten Berg

5. Dietmar Ehrlich

 

als Mitglieder in den Verwaltungsrat der SSO.

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters- wählt einstimmig

 

III. jeweils einzeln aus den Mitgliedern (§ 11 Abs. 2 SpkG NRW)

 

1. Frau Sonja Bongers

zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden

 

des Verwaltungsrates der SSO.

 

 

 Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters- wählt einstimmig

 jeweils einzeln aus den Mitgliedern (§ 11 Abs. 2 SpkG NRW)

 

2. Herrn Christian Benter

zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates der SSO.

 

IV. Daran schließt sich die Wahl der Stellvertreterinnen/Stellvertreter für die vorher gewählten sachkundigen Mitglieder einschließlich der Dienstkräfte der Sparkasse an, und zwar in einem Wahlgang und gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

 

V. Der Rat der Stadt wählt in einem Wahlgang (§ 12 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Satz 1 SpkG NRW) die folgenden Stellvertreter/innen für die sachkundigen Mitglieder i.S.d. § 10 Abs. 2 Satz 1 lit. b) SpkG NRW

 

1. Klaus-Dieter Broß

2. Simone-Tatjana Stehr

3. Denis Osmann

4. Silke Wilts

5. Dr. Silke Jacobs

6. Manuel Prohl

7. Stefanie Opitz

8. David Driever

9. David Bletgen

sowie folgende Stellvertreter/innen für die Dienstkräfte der SSO i.S.d. § 10 Abs. 2 Satz 1 lit. c) SpkG NRW

1. Stefan Höffner

2. Marc Schäfer

3. Alexa Schwarz

4. Michael Klima

5. Belinda Midzic

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters- fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

VI. Der Rat entsendet in Anwendung des § 5 der Satzung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes

1. Frau Sonja Bongers

2. Herrn Daniel Schranz als Hauptverwaltungsbeamter der Stadt Oberhausen

3. Herrn Oliver Mebus als Vorsitzender des Vorstandes der SSO

in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters- fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

VII. In Anwendung des § 5 der Satzung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes entsendet der Rat aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates

1. Herrn Christian Benter

als Vertreter/in

2. Frau Gundula Hausmann Peters

als Ersatzvertreter/in

in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage