16.11.2020 - 29 Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk für die Städ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass es um die Bestimmung eines Vertreters für die Dauer von sechs Jahren in die Veranstaltergemeinschaft gehe, zu der ihm folgende zwei Wahlvorschläge vorliegen:

Die CDU-Fraktion schlägt Frau Georgis Schmidt vor, die AfD- Fraktion Herrn Wolfgang Kempkes. Die Wahl erfolge gemäß dem Landesmediengesetz NRW nach den Grundsätzen des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens.

 

Er lässt über die beiden Wahlvorschläge abstimmen und stellt fest, dass auf den Wahlvorschlag der CDU Fraktion mit den Stimmen der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN, der Gruppen FDP im Rat und BOB im Rat sowie der Stimme des Oberbürgermeisters insgesamt 48 Stimmen entfallen.

 

Für den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion stimmen die vier Mitglieder der AfD-Fraktion.

 

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (d'Hondt) fällt die erste Höchstzahl an die CDU-Fraktion.

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Beschluss

Der Rat der Stadt bestimmt damit gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 4 des Landesmediengesetzes NRW (LMG NRW) für die Dauer von sechs Jahren mit sofortiger Wirkung

Frau Georgis Schmidt

zur Vertreterin  der Stadt Oberhausen in der Veranstaltergemeinschaft.

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Anlagen zur Vorlage