16.11.2020 - 37 GMVA Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage Nied...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 37
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 16.11.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Melissa Kubiak
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
OB Schranz merkt an, dass es zunächst unter Ziffer 1 um die Abberufung der bisher vom Rat entsandten ordentlichen und persönlich stellvertretenden Mitglieder gehe. Der Rat entsendet danach mit sofortiger Wirkung zwei neue ordentliche und persönliche stellvertretende Mitglieder sowie ein Mitglied gemäß § 113 GO NRW auf Vorschlag der Verwaltung und entscheidet unter der Ziffer 3 noch über die Befristung bis zum Ablauf der Wahlzeit des Rates im Jahr 2025.
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters- beschließt einstimmig:
„1) Die bisher vom Rat der Stadt entsandten ordentlichen und persönlich stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der GMVA werden mit sofortiger Wirkung abberufen."
Für die Entsendung zweier Mitglieder in den Aufsichtsrat der GMVA liegen aus der Mitte des Rates vier Vorschläge vor. Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Bandel (ordentliches Mitglied)/ Herrn Ingendoh (persönlicher Stellvertreter), die SPD-Fraktion Herrn Sahin/Frau Heitmann, die AfD-Fraktion Herrn Kempkes/Herrn Mumm und Herr Horn sich selber vor. Weitere Vorschläge werden nicht nachgereicht.
Das Besetzungsverfahren erfolgt gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer).
OB Schranz stellt fest, dass auf die eingereichten Wahlvorschläge folgende Stimmen abgegeben werden:
Für den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion werden mit der Stimme des Oberbürgermeisters 19 Stimmen abgegeben, für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion werden 18 Stimmen, für den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion vier Stimmen und für den Vorschlag von Herrn Horn eine Stimme abgegeben. Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) entfällt jeweils ein Sitz auf den Wahlvorschlag der CDU- und SPD-Fraktion.
2) Der Rat der Stadt entsendet damit mit sofortiger Wirkung
als ordentliches Mitglied als persönliche/n Stellvertreter/in
1. Herrn Frank Bandel Herrn Holger Ingendoh
2. Herrn Bülent Sahin Frau Dagmar Heitmann
als Vertreter/Vertreterinnen der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) in den Aufsichtsrat der GMVA.
OB Schranz lässt im Anschluss über die Vorschläge der Mitglieder nach § 113 GO NRW abstimmen. Hier schlägt die Verwaltung Herrn Motschull als ordentliches Mitglied und Herrn Jehn als Stellvertreter vor.
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
„Der Rat der Stadt entsendet mit sofortiger Wirkung
als ordentliches Mitglied als persönliche/n Stellvertreter/in
3. Herrn Frank Motschull Herrn Michael Jehn
-jeweils als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)-
als Vertreter/Vertreterinnen der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) in den Aufsichtsrat der GMVA."
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
„3) Der Rat der Stadt entsendet die o. g. Personen befristet bis zum Ablauf der gegenwärtigen Wahlzeit des Rates der Stadt im Jahre 2025.
Nach Ablauf der aktuellen Wahlzeit des Rates üben die Aufsichtsratsmitglieder ihr Aufsichtsratsmandat bis zur Entsendung von Nachfolgern/innen weiter aus, jedoch nicht über die höchstzulässige Amtszeit nach § 8 Abs. 4 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages der GMVA hinaus."
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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13,5 kB
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