16.11.2020 - 31 Jobcenter Oberhausenhier: Entsendung von Vertre...

Beschluss:
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Beratung

 

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Beschluss

OB Schranz lässt zunächst über die Ziffer 1) des Beschlussvorschlages abstimmen.

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließt einstimmig:

„1) Die bisher vom Rat der Stadt entsandten ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder der Stadt in der Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung gem. § 44 b SGB II „Jobcenter Oberhausen" werden mit sofortiger Wirkung abberufen."

OB Schranz merkt an, dass unter der Ziffer 2) des Beschlussvorschlages drei Mitglieder auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen in die Trägerversammlung entsandt werden. Es liegen vier Wahlvorschläge vor. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist das Besetzungsverfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW entsprechend anzuwenden. Nachdem OB Schranz die schriftlich vorliegenden Wahlvorschläge der Fraktionen von CDU, SPD, DIE GRÜNEN und AfD verlesen und festgestellt hat, dass es keine weiteren Vorschläge gibt, lässt er darüber abstimmen.

Er stellt fest, dass auf die eingereichten Wahlvorschläge folgende Stimmen abgegeben werden:

Für den Wahlvorschlag der  CDU-Fraktion werden mit der Stimme des Oberbürgermeisters 19 Stimmen, für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion 18 Stimmen, für den Wahlvorschlag der Fraktion DIE GRÜNEN sieben und für den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion vier Stimmen abgegeben.

Bei drei zu entsendenden Vertretern erhält nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) jeweils einen Sitz die CDU-Fraktion, einen die SPD-Fraktion und einen die Fraktion DIE GRÜNEN.

 

Der Rat der Stadt entsendet mit sofortiger Wirkung

 

1. Frau Ulrike Willing-Spielmann

2. Herrn Ercan Telli

3. Herrn Sebastian Girrullis

für die Dauer seiner Wahlzeit 2020 bis 2025 als ordentliche Mitglieder der Stadt in der Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung gem. § 44 b SGB II (Jobcenter Oberhausen).

Sodann lässt OB Schranz über den Vorschlag der Verwaltung für die Entsendung eines Mitglieds nach § 113 GO NRW abstimmen. Hier schlägt die Verwaltung Herrn Motschull vor.

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließt einstimmig:

 

„Der Rat der Stadt Oberhausen entsendet mit sofortiger Wirkung

 

4. Herrn Beig. Frank Motschull

-als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)-

für die Dauer seiner Wahlzeit 2020 bis 2025 als ordentliche Mitglieder der Stadt in der Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung gem. § 44 b SGB II (Jobcenter Oberhausen)."

Unter der Ziffer 3) des Beschlussvorschlages werden ebenfalls drei stellvertretende Mitglieder auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen in die Trägerversammlung entsandt. Es liegen vier Wahlvorschläge vor. Nachdem OB Schranz die schriftlich vorliegenden Wahlvorschläge der Fraktionen von CDU, SPD, DIE GRÜNEN und AfD verlesen hat, lässt er darüber abstimmen.

Er stellt fest, dass auf die eingereichten Wahlvorschläge folgende Stimmen abgegeben werden:

Für den Wahlvorschlag der  CDU-Fraktion werden mit der Stimme des Oberbürgermeisters 19 Stimmen, für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion 18 Stimmen, für den Wahlvorschlag der Fraktion DIE GRÜNEN sieben und für den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion vier Stimmen abgegeben.

Bei drei zu entsendenden Stellvertretern entfällt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) jeweils ein Sitz auf die CDU-Fraktion, einer auf die SPD-Fraktion und einer auf die Fraktion DIE GRÜNEN.

 

Der Rat der Stadt entsendet mit sofortiger Wirkung

 

1. Herrn Klaus-Dieter Broß

2. Frau Helga Grothe

3. Herrn Andreas Stahl

 

für die Dauer seiner Wahlzeit 2020 bis 2025 als stellvertretende Mitglieder der Stadt in der Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung gem. § 44 b SGB II (Jobcenter Oberhausen).

 

Sodann lässt OB Schranz über den Vorschlag für das stellvertretende Mitglied nach § 113 GO NRW abstimmen. Hier schlägt die Verwaltung Herrn Bohnes vor.

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließt einstimmig:

 

„Der Rat der Stadt Oberhausen entsendet  mit sofortiger Wirkung

 

5. Herrn Frank Bohnes

-als stellvertretendes Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)-

für die Dauer seiner Wahlzeit 2020 bis 2025 als stellvertretendes Mitglied der Stadt in der Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung gem. § 44 b SGB II ( Jobcenter Oberhausen)."

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Anlagen zur Vorlage