16.11.2020 - 43 WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO) h...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass sich der Aufsichtsrat der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus 21 Mitgliedern zusammensetze, von denen sieben Arbeitnehmervertreter/innen sind. Von den übrigen 14 Sitzen werden acht durch die Stadt Oberhausen als Gesellschafterin der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) (davon einer nach § 113 GO NRW) und sechs durch die private Gesellschafterin REMONDIS besetzt. Für die sieben Sitze liegen neun Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen vor.

Das Besetzungsverfahren erfolgt gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer).

Nach Verlesen der Wahlvorschläge der Fraktionen von CDU, SPD, DIE GRÜNEN, AfD, der Gruppe FDP sowie Herrn Horn und der Feststellung, dass es keine weiteren Vorschläge gibt, lässt OB Schranz über die Vorschläge abstimmen.

 

Auf die eingereichten Wahlvorschläge entfallen folgende Stimmen:

Für den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion werden mit der Stimme des Oberbürgermeisters 21 Stimmen, für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion 18 Stimmen, für den Wahlvorschlag der Fraktion DIE GRÜNEN sieben, für den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion vier Stimmen, für den Wahlvorschlag der Gruppe FDP im Rat fünf Stimmen und für den Wahlvorschlag des Stadtv. Horn keine Stimme.

 

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) ergibt sich für die Fraktionen und die Gruppe FDP im Rat für die sieben Aufsichtsratsmandate folgende Sitzverteilung:

 

Auf die CDU-Fraktion entfallen drei Sitze, auf die SPD-Fraktion zwei Sitze, auf die Fraktion DIE GRÜNEN sowie die Gruppe FDP im Rat jeweils ein Sitz.

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Beschluss

Der Rat der Stadt entsendet damit mit sofortiger Wirkung

 

1. Dirk Rubin

2. Ulrike Willing-Spielmann

3. Klaus-Dieter Broß

4. Sonja Bongers

5. Dr. Jörg Schröer-Tebbe

6. Marga Dresen

7. David Bletgen

 

als Vertreter/Vertreterinnen der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) in den Aufsichtsrat der WBO.

 

Als Mitglied nach § 113 GO NRW schlägt OB Schranz Herrn Jehn vor

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - entsendet einstimmig mit sofortiger Wirkung

8. Herrn Michael Jehn

-als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)-

 

als Vertreter/Vertreterinnen der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) in den Aufsichtsrat der WBO.

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Anlagen zur Vorlage