16.11.2020 - 11 Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und fraktion...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 16.11.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtkanzlei
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
OB Schranz ruft den Änderungsantrag des Stadtv. Horn zur gemeinsamen Beratung mit der Verwaltungsdrucksache auf.
Da der Änderungsantrag nicht im Ratsinformationssystem hinterlegt war, verliest der Antragsteller seinen Antrag und begründet ihn.
Im Anschluss an einen Wortbeitrag von Stadtv. Kempkes lässt OB Schranz zuerst über den Änderungsantrag und sodann über die Verwaltungsvorlage abstimmen. Die Abstimmungsergebnisse sind bei den einzelnen TOP hinterlegt.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der AfD Ratsfraktion sowie der Stimme des Stadtv. Horn folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt -mit Beteiligung des Oberbürgermeisters- beschließt die als Anlage 1 beigefügte „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Stadt Oberhausen an Fraktionen, Gruppen und fraktionslose Ratsmitglieder der Vertretungen (Zuwendungsrichtlinie)".
Ausreichende Haushaltsmittel wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2021 ff. unter dem Auftrag 810001010101 - Ratsangelegenheiten, Kostenart 549130 - Fraktionszuwendungen eingeplant."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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153 kB
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2
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1,1 MB
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