16.11.2020 - 16 Bildung und Besetzung eines Seniorenbeirates fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft den Änderungsantrag der Gruppe FDP im Rat zur gemeinsamen Beratung mit der Drucksache Nr. B/17/0021-01 auf. Dieser sieht eine Erhöhung der Beiratsmitglieder von 15 auf 16 vor.

Die Besetzung erfolgt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW durch einen einstimmigen Beschluss des Rates über einen einheitlichen Wahlvorschlag

Der Feststellung des Oberbürgermeisters, dass die vorliegenden schriftlichen Besetzungsvorschläge der Fraktionen und Gruppen zu Punkt 4 des Beschlussvorschlages als einheitlicher Wahlvorschlag zu betrachten sind, wird nicht widersprochen.

OB Schranz lässt zuerst über den Änderungsantrag und sodann über die Drucksache B/17/0021-01 abstimmen. Die Beratungsergebnisse sind bei den einzelnen TOP hinterlegt

Im Hinblick auf das unterschiedliche Stimmrecht des Oberbürgermeisters schlägt er eine Einzelabstimmung über die Punkte 1 bis 5  vor. Auch dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

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Beschluss

1.  Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"Der Rat der Stadt bildet für die Dauer seiner Wahlzeit 2020 bis 2025 einen Seniorenbeirat."

2. Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließt einstimmig:

"Hinsichtlich der Zusammensetzung und der Befugnisse des Seniorenbeirats ist § 58 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), hinsichtlich seiner Besetzung ist § 50 Abs. 3 GO NRW entsprechend anzuwenden. Der Oberbürgermeister stimmt hierbei jeweils nicht mit."

 

3.  Die Ratsmitglieder - ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließen einstimmig unter Berücksichtigung einer Änderung in Satz 1:

 

"Der Seniorenbeirat hat 16 Sitze; er hat ordentliche und stellvertretende Mitglieder. Für jedes ordentliche Mitglied wird ein/e persönliche/r Stellvertreter/in gewählt.

 

Der Seniorenbeirat hat die Aufgabe, den Sozialausschuss sowie ggf. den Rat der Stadt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu unterstützen, soweit die Belange von Seniorinnen und Senioren berührt sind."

 

 

4. Die Ratsmitglieder - ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters - besetzen einstimmig den Seniorenbeirat in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW wie folgt:

 

Ordentliches Mitglied    Persönliche/r Stellvertreter/in

 

1. Broß, Klaus-Dieter    Bandel, Frank

2. Willing-Spielmann, Ulrike    Lenz, Eugen

3. Wolter, Marita (Sprecherin)    Nakot, Werner

4. Flühr, Karl Heinz (Bgm.)    Paß, Eugen (Bgm.)

5. Schepers, Hermann-Josef (Bgm.)   Sporkmann, Bernhard (Bgm.)

6. Heitmann, Dagmar     Janetzki, Maximilian

7. Look, Dietmar      Sahin, Bülent

8. Telli, Ercan (Bgm.)     Flore, Manfred

9. Brennemann, Wilfried (Bgm.)    Virgallita, Gianna

10. Wrobel, Hans-Günter (Bgm.) (Sprecher)  Stelzer, Johannes

11. Pfülb, Sarah (Bgm)     Gödderz, Sandra

12. Stahl, Andreas     Axt, Norbert

13. Wolff, Bruno (Bgm)     Mumm,

14. Kirsten, Hilde (Bgm)     Hansen, Heike

15. Grochowski, Jutta (Bgm)    Haase, Michael (Bgm)

16. Prystaw, Birgit (Bgm)    Racel, Britta (Bgm)

 

5.   Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließt sodann einstimmig:

 

"Der Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte die/den Vorsitzende/n und mindestens eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n.

 

Für das Verfahren des Seniorenbeirats gelten im Übrigen die für Ausschüsse anzuwendenden Bestimmungen der GO NRW sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen entsprechend.

 

Die Entschädigung für die Mitglieder des Seniorenbeirates richtet sich nach den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen bzw. der Entschädigungsverordnung NRW."

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Anlagen zur Vorlage