16.11.2020 - 20 Benennung von Mitgliedern und Stellvertreter/in...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz berichtet, dass für den Arbeitskreis Bürgerbeteiligung zwei ordentliche Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder zu benennen sind. Es liegen jedoch vier Vorschläge vor.

Damit handelt es sich vorliegend nicht um einen einheitlichen Wahlvorschlag, sodass nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) gemäß § 50 Abs. 3 Satz. 2 ff. GO NRW in einem Wahlgang abzustimmen sei. Nachdem OB Schranz die schriftlich vorliegenden Wahlvorschläge der Fraktionen von CDU, SPD, DIE GRÜNEN und AfD verlesen und festgestellt hat, dass es keine weiteren Vorschläge gibt, lässt er darüber abstimmen.

Er stellt fest, dass auf die eingereichten Wahlvorschläge folgende Stimmen abgegeben werden:

Für den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion werden mit der Stimme des Oberbürgermeisters 19 Stimmen, für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion 18 Stimmen, für den Wahlvorschlag der Fraktion DIE GRÜNEN sieben und für den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion vier Stimmen abgegeben.

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) entfällt bei zwei zu besetzenden Mandaten und zwei stellvertretenden Mandaten jeweils ein Sitz auf den Vorschlag der CDU-Fraktion und einer auf den Vorschlag der SPD-Fraktion.

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Beschluss

Der Rat der Stadt benennt als Vertreterinnen/ Vertreter des Rates für den Arbeitskreis Bürgerbeteiligung damit folgende Ratsmitglieder:

 

ordentliche Mitglieder       Stellvertreter/innen

Ulrike Willing-Spielmann  Eugen Lenz

Dagmar Heitmann   Manfred Flore

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Anlagen zur Vorlage