16.11.2020 - 1 Eröffnung der Sitzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 16.11.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
Beratung
OB Schranz eröffnet die erste Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2020/2025 und begrüßt alle Anwesenden im Saal Berlin der Luise-Albertz-Halle, darunter die Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne sowie den Vertreter der Medien und die Vorsitzende des Integrationsrates, Frau Erdas. Vor allem aber begrüßt er die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Mitglieder dieses neuen Rates. Er macht darauf aufmerksam, dass ein Fotograf Bildaufnahmen machen werde und stellt das Einverständnis der Ratsmitglieder fest. Wegen der besonderen formalen Anforderungen an die Durchführung der konstituierenden Sitzung des Rates nehmen die Herren Düllmann vom Bereich Recht und Pfitzner vom Bereich Beteiligungen an der Ratssitzung teil. Er stellt auch hierzu das Einverständnis der Ratsmitglieder fest.
Einleitend müsse er der Ordnung halber auf die im Rahmen der Corona-Pandemie für diese Veranstaltung geltenden besonderen Regeln hinweisen:
Laut Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. Oktober 2020 diene diese Ratssitzung der Ausübung und dem Erhalt der von Artikel 28 Absatz 2 GG, sowie Artikel 78 Absatz 1 der Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen garantierten und zu gewährleistenden kommunalen Selbstverwaltung. Weiterhin diene sie damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und ist nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 CoronaSchVO ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl und unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4 a CoronaSchVO zulässig und durchführbar. Hinzu komme, dass grundsätzlich bei zulässigen Veranstaltungen im Sinne des § 13 und damit auch bei kommunalen Gremiensitzungen ab dem 2. November 2020 die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske auch am Sitzplatz gelte.
Nach § 3 Absatz 6 CoronaSchVO könne die Maske nur aus „anderen Gründen (zum Beispiel Vortragstätigkeit, Redebeiträge mit Mindestabstand zu anderen Personen bei zulässigen Veranstaltungen)" vorübergehend abgelegt werden.
Aufgrund der Raumgröße könne der grundsätzliche Mindestabstand von 1,5 Metern, der bei Veranstaltungen nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 sogar unterschritten werden darf, eingehalten werden.
Die gemäß § 4 a CoronaSchVO sicherzustellende Rückverfolgbarkeit, die auch für die Teilnehmer einer Ratssitzung gelte, wird durch die Teilnehmerliste und den Sitzplan sichergestellt. Für Zuhörer und Gäste gelte, dass Name, Adresse und Telefonnummer sowie - sofern es sich um wechselnde Personenkreise handelt - Zeitraum des Aufenthalts beziehungsweise Zeitpunkt von An- und Abreise schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt werden.
Darüber hinaus macht OB Schranz auf die für dieses Haus geltenden Hygienevorschriften aufmerksam.
Entschuldigt für die heutige Ratssitzung sind Herr Ingendoh, Frau Dr. Jacobs und Herr Markmann.
Anwesend zu Beginn der Sitzung sind demnach 56 Mitglieder des Rates. Der Rat ist beschlussfähig.
In der vergangenen Sitzung des Ältestenrates habe es die Verständigung auf eine Sitzordnung gegeben, die heute umgesetzt worden sei. OB Schranz stellt fest, dass sich dagegen kein Widerspruch erhebt.
Die Einladung ist den Ratsmitgliedern am 06.11.2020 form- und fristgerecht zugeleitet worden.
Die zurzeit gültige Fassung der Zuständigkeitsordnung sieht für einige Vorlagen eine Vorberatung vor. Darauf kann der Rat gemäß § 1 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung in begründeten Fällen verzichten. OB Schranz stellt fest, dass vor der konstituierenden Sitzung des Rates naturgemäß keine Ausschusssitzung stattfinden konnte und daher eine Vorberatung von Vorlagen nicht möglich gewesen sei.
Am 06.11.2020 ist ein Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zu TOP 7/ Bildung und Besetzung der Ausschüsse (Drucksache B/17/0001-01) eingegangen. OB Schranz schlägt vor, diesen unter TOP 7.1 zu beraten.
Am 16 11.2020 sind drei Änderungsanträge der FDP im Rat zu den Drucksachen B/17/0020-01/Besetzung Beirat für Menschen mit Behinderung, B/17/0021-01/Bildung und Besetzung eines Seniorenbeirats und B/17/0035-01/ASO: Änderung des Gesellschaftsvertrages eingegangen. OB Schranz schlägt eine Beratung unter den TOP 15.1, 16.1 und 32.1 vor.
Ebenfalls am 16.11.2020 sind zwei Anträge des fraktionslosen Stadtv. Horn eingegangen. Zum einen handelt es sich um einen Änderungsantrag zur Drucksache B/17/002-01/Zuwendungen an Fraktionen. Hier schlägt OB Schranz eine Beratung unter TOP 11.1 vor.
Zum anderen hat Herr Horn einen mit dem Wort „Ergänzungsantrag" deklarierten Antrag zur Drucksache B/17/002-01/Zuwendungen an Fraktionen eingereicht. Hierbei handelt es sich eindeutig nicht um einen Antrag zur Sache gemäß § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen, sondern um einen Antrag zur Tagesordnung nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen, für den ein einzelnes Ratsmitglied kein Antragsrecht besitzt. Nachdem OB Schranz festgestellt hat, dass der Rat unwidersprochen eine Beratung ablehne, wird der Antrag nicht zum Bestandteil der Tagesordnung.
Die Tagesordnung kann mit dem Einverständnis des Rates gemäß § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW durch Beschluss des Rates erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden oder von äußerster Dringlichkeit sind. Vor diesem Hintergrund wurde bereits in der vergangenen Sitzung des Ältestenrates am 10.11.2020 aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens die Möglichkeit der Delegierung der Rechte des Rates auf den Hauptausschuss für die Ratssitzung am 23.11.2020 in Erwägung gezogen. Mit Blick auf die aktuelle Pandemielage werde mit der neuen Drucksache B/17/0116-01/Zustimmung zur Delegierung an den Hauptausschuss im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW eine Delegierung von Angelegenheiten des Rates auf den Hauptausschuss bzw. falls der Rat unter TOP 7 einen Haupt- und Finanzausschuss (HFA) bildet und besetzt auf den HFA vorgeschlagen. Für die Beratung und Beschlussfassung dieser Drucksache schlägt OB Schranz TOP 44 vor.
Herr Kempkes merkt an, dass die AfD-Ratsfraktion zwei Änderungsanträge eingereicht habe. Der eine betreffe den Familienausschuss, der andere den Beschwerdeausschuss.
OB Schranz weist darauf hin, dass die beiden Änderungsvorschläge über ein einziges Dokument kommuniziert wurden und, wie bereits eingangs vorgetragen, dieses unter TOP 7.1 beraten werde.
Nachdem OB Schranz die Zuhörer auf der linken Tribünenseite angehalten hat, ihr störendes lautstarkes Verhalten einzustellen, stellt er am Ende der formellen Feststellungen fest, dass es keine Anregungen oder Einwendungen zu der so erweiterten Tagesordnung gibt.
Nachrichtlich wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass allen Mitgliedern noch vor der Ratssitzung die Besetzungsvorschläge der Fraktionen und Gruppen für alle heute zu besetzenden Gremien digital übermittelt worden sind. Darüber hinaus werden diese Dokumente während der Ratssitzung mittels einer Präsentation für alle sichtbar an die Leinwand projiziert und durch OB Schranz vorgetragen. Ergänzungsvorschläge werden ebenfalls für alle sichtbar in das entsprechende Dokument aufgenommen.
Abschließend stellt OB Schranz fest, dass Ort, Zeit und die ursprüngliche Tagesordnung der heutigen Sitzung im „Amtsblatt für die Stadt Oberhausen" vom 11.11.2020 sowie im Ratsinformationsdienst unter ALLRIS Bürgerinfo öffentlich bekannt gemacht worden sind.
