28.01.2021 - 3.1 Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Oberha...

Beschluss:
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Beratung

Die CDU-Fraktion sieht in dem vom Land NRW initierten Förderprogramm einen positiven Beitrag zur Entwicklung des OGS in Zeiten der Corona-Pandemie. Gleichwohl ist die Zeit-Zielplanung der Förderrichtlinie als zumindest ambitioniert zu bezeichnen. Konkret besteht Interesse daran, wie hoch der Anteil der Stadt Oberhausen ist und wie der Eigenanteil finanziert wird.

 

Herr Schmidt gibt Auskunft über die allgemeinen Rahmenbedingungen zum Förderprogramm, so kann die Stadt Oberhausen maximal 2.052.500.000 Euro (85%) abrufen. Der kommunale Eigenanteil von 15% wird im Rahmen der unterjährigen Haushaltsführung aus dem Haushalt 2021 bestritten, bspw. aus investiven Mitteln zur Gestaltung von Außenanlagen (Planansatz rd. 1,148 Mio. EUR). Die Förderanträge müssen bis zum 28.02.2021 gestellt werden und die Maßnahmen bis zum 31.12.2021 umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund können keine größeren Baumaßnahmen umgesetzt werden.

Die Stadt Oberhausen wird die komplette Fördersumme beantragen und folgende Maßnahmen, die mit den einzelnen beteiligten Akteuren nunmehr abzustimmen sind, sollen umgesetzt werden:

 Kleine Baumaßnahmen z.B. Erich Kästner Schule

 Spielgeräte / Außenanlagen

 Hygieneausstattung

 Raumausstattung

Auch der Städtetag sieht die zeitlichen Vorgaben kritisch und nur bedingt praxistauglich.

Der Bereich Schule wird dem Schulausschuss in der nächsten Sitzung eine Übersicht der Maßnahmen zur Verfügung stellen.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5744&TOLFDNR=148314&selfaction=print