08.02.2021 - 4.3.7 Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß §4 der G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme der AfD- Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Der Haupt- und Finanzausschuss bittet auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die Verwaltung

 

1. im Haushalt Mittel in Höhe von 50.000 Euro bereitzustellen, um für die freie und kommunale Kulturszene die Anschaffung einer transportablen oder einer fixen Bühne zu ermöglichen bzw. um mit den Mitteln die Ausleihe einer solchen Bühne bei regionalen Unternehmen zu unterstützen.

2. die Rahmenbedingungen für die Bereitstellung einer solchen Bühne festzustellen und in einer Gegenüberstellung die wesentlichen Vor- und Nachteile abzubilden.

Dabei sind neben den folgenden Punkten

a. Kosten, inkl. Folgekosten (Lagerung, Wartung, TÜV, Auf-/Abbau etc.)

b. Personalaufwand

c. Transportmöglichkeiten

d. Versicherung

e. Nutzungsbedingungen

auch die Ergebnisse des Prüfauftrages (A/16/5952-01) aus der Sitzung des Rates am 14.09.2020: „Aufstellung einer Bühne für Kulturschaffende" einzubeziehen.

3. die alternative Möglichkeit der finanziellen anteiligen Unterstützung für die Ausleihe einer Bühne bei regionalen Anbietern als weitere Option zu kalkulieren.

4. die Option der Inanspruchnahme von Fördermitteln und -hilfen (z.B. Kunstsoforthilfe) für für die mit Anschaffung der Bühne verfolgten Anliegen darzustellen.

5. die Ergebnisse dem zuständigen Fachausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5701&TOLFDNR=148676&selfaction=print