08.02.2021 - 13 Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Hau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Produktbereich 11 „Ver- und Entsorgung“ wie folgt zu:

 

 

Auftrag Bezeichnung Sachkonto Bezeichnung Betrag/EUR

(Finanzstelle)                          (Finanzposition)                               

 

110011030100 Abwasserbeseitigung 531300 Aufw. für Zuwendungen 427.580

(PN1103)   (7300.00) an Zweckverbände

 

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Erstattung der Ruhrkohle AG (RAG) in Höhe von 290.640 EUR, darüber hinaus Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

(Eine Kostenunterdeckung am Ende des Kalkulationszeitraumes 2020 soll gem. § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden)"