08.02.2021 - 17.2 Bebauungsplan Nr. 659 - Dinnendahlstraße / Bron...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss die Drucksache nach vollzogener Anhörung in der Bezirksvertretung Sterkrade mit großer Mehrheit gegen die Stimme der LINKE.LISTE-Fraktion sowie bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN zustimmend vorberaten hat.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN und die Stimme der LINKE.LISTE-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt nach eingehender Abwägung

 

a) den Stellungnahmen zu V.A.1, A,2, A.4, A.6 sowie V.B.3 zu folgen,

 

b) die Stellungnahme zu V.B.1 zur Kenntnis zu nehmen und ihr in Teilen zu folgen und

 

c) die Stellungnahme zu V.B.6 zur Kenntnis zu nehmen und ihr in Teilen zu folgen sowie in Teilen nicht zu folgen,

 

d) die Stellungnahmen zu V.A.3, A.5 sowie V.B.2, B.4, B.5 sowie das Ergebnis der Bürgerversammlung zu V.A.7 insgesamt zur Kenntnis zu nehmen.

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2, § 2 Abs. 3 und § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728).

 

 

 

 

2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt ferner:

 

)          den Bebauungsplan Nr. 659 - Dinnendahlstraße / Bronkhorststraße - in der Fassung vom 01.08.2019 als Satzung;

 

Gesetzliche Grundlage: § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.09.2020 (GV.NRW.2020, S. 916).

 

b) die dem Bebauungsplan Nr. 659 beigefügte Begründung (inkl. Umweltbericht) in der Fassung der Fortschreibung vom 09.12.2020 als Entscheidungsbegründung.

 

Gesetzliche Grundlage: § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I

S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728)."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5701&TOLFDNR=148513&selfaction=print