08.02.2021 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Beratung

OB Schranz eröffnet die 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in der Wahlperiode 2020/2025, die auf der Grundlage einer Delegierung im Sinne des § 60 (Abs. 2) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) anstelle des Rates der Stadt stattfindet. Er begrüßt alle Anwesenden, die über ‚Webex' zugeschalteten Zuhörerinnen und Zuhörer, die Vorsitzende des Integrationsrates Frau Erdas sowie Frau Dr. Mädler, die zu TOP 2 im nichtöffentlichen Teil anwesend ist.

 

Einleitend macht er darauf aufmerksam, dass sich der Ältestenrat in seiner Sitzung am 01.02.2021 nach rechtlicher sowie datenschutzrechtlicher Prüfung auf die Übertragung des öffentlichen Teils dieser Sitzung mittels ‚Webex' für die Ratsmitglieder sowie die verpflichteten Mitarbeiter der Geschäftsstellen verständigt hat. Um dies zu ermöglichen, bedarf es einer vorherigen Einwilligungserklärung aller Sitzungsteilnehmer. Auf dem Bildausschnitt werden der Verwaltungsvorstand, das Rednerpult und die vorderen Reihen der politischen Vertreterinnen und Vertreter zu sehen sein. Besucher werden von der Aufnahme nicht erfasst. Ein Erklärungsvordruck wurde gemeinsam mit der Nachtragstagesordnung übersandt.

 

OB Schranz stellt unwidersprochen fest, dass die anwesenden Mitglieder des HFA sowie die des Verwaltungsvorstandes eine Einverständniserklärung für die Übertragung des öffentlichen Teils dieser Sitzung abgegeben haben und niemand einer Übertragung widersprochen hat. Das könne also wie verabredet verfahren werden.

 

Vor Sitzungsbeginn weist OB Schranz zur Sicherheit auf die im Rahmen der Corona-Pandemie für diese Veranstaltung geltenden besonderen Regeln hin.

Im Sinne des Erlasses des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. Januar 2021 diene die heutige Haupt- und Finanzausschusssitzung der Ausübung und dem Erhalt der von Artikel 28 Absatz 2 GG, sowie Artikel 78 Absatz 1 der Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen garantierten und zu gewährleistenden kommunalen Selbstverwaltung.

 

Damit diene sie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und sei nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 CoronaSchVO in der aktuell gültigen Fassung ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl und unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a CoronaSchVO zulässig und durchführbar, soweit sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 14.02.2021 verlegt werden könne. Eine Verlegung der Sitzung sei aufgrund der Haushaltsberatungen nicht möglich gewesen, weil die Anzeige der Haushaltsatzung und die Vorlage des Haushaltssanierungsplans bis spätestens zum 31.03.2021 bei der Bezirksregierung Düsseldorf erfolgen müsse.

Bei zulässigen Veranstaltungen im Sinne des § 13 und damit auch bei kommunalen Gremiensitzungen bestehe bis auf weiteres die Verpflichtung, auch am Sitzplatz eine Maske zu tragen.

Nach § 3 Absatz 6 könne die Maske nur aus „anderen Gründen (zum Beispiel Vortragstätigkeit, Redebeiträge mit Mindestabstand zu anderen Personen bei zulässigen Veranstaltungen)“ vorübergehend abgelegt werden.

 

Eine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 11 CoronaSchVO bestehe für diese Veranstaltung nicht.

Die gemäß § 4 a sicherzustellende Rückverfolgbarkeit, die auch für die Teilnehmer einer Sitzung des HFA gelte, werde durch die Teilnehmerliste und den Sitzplan sichergestellt. Name, Adresse und Telefonnummer von Zuhörern und Gästen würden ebenso wie der Zeitraum ihres Aufenthalts beziehungsweise der Zeitpunkt ihrer An- und Abreise schriftlich erfasst. Diese Daten würden für vier Wochen aufbewahrt.

Die Garderobenanlagen blieben geschlossen.

 

Das Haus sei mit einem Wegeleitsystem ausgestattet worden. Tische, Stühle, Türklinken etc. seien desinfiziert. Desinfektionsspender befänden sich am Eingang, vor den Toiletten und vor dem Saal.

 

Während der Haupt- und Finanzausschusssitzung stünden Getränke zur Verfügung. Eine Ladestation für die Tablets befinde sich im Saal.

Nachdem der nordrhein-westfälische Landtag am 27.01.2021 die epidemische Lage von landesweiter Tragweite für weitere zwei Monate festgestellt hat, hätten 44 Mitglieder des Rates der Stadt und damit mehr als die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW erneut einer Delegierung der Entscheidungszuständigkeiten des Rates an den Haupt- und Finanzausschuss für die heutige Sitzung zugestimmt.

Damit könnten alle Angelegenheiten, für die eine Zuständigkeit des Rates (§ 41 GO NRW) bestehe, durch den Haupt- und Finanzausschuss entschieden werden.

 

Es handele sich um eine Sitzung, in der Entscheidungen des Haupt- und Finanzausschusses in eigener Zuständigkeit und solche an Stelle des Rates aufgrund der Delegierung herbeigeführt werden könnten.

 

Drucksachen, die bereits für die Ratssitzung vorbereitet und ausdrücklich eine Beschlussfassung durch den Rat vorsahen, seien vom Wortlaut her durch folgende Formulierung angepasst worden:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt/entsendet auf der Grundlage einer Delegierung im Sinne des § 60 (2) GO NRW anstelle des Rates der Stadt…..“

 

Der Haupt- und Finanzausschuss sei beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist. Anwesend sind 22 Mitglieder. Der Ausschuss ist beschlussfähig.

Die Einladung ist den Mitgliedern am 29.01.2021 form- und fristgerecht zugeleitet worden.

 

Für die Reden der Fraktionen und Gruppen, die im Anschluss an die Beschlussfassung über den Ergebnis- und Finanzplan 2021 vorgesehen sind, habe es im Ältestenrat am 25.01.2021 eine Festlegung auf folgende Redezeiten gegeben:

Die Fraktionen von SPD und CDU erhalten je zehn Minuten, die Fraktion DIE GRÜNEN, die AfD-Fraktion und die LINKE.LISTE-Fraktion je sieben Minuten, die Gruppen FDP und BOB im Rat je fünf Minuten und Herr Horn als beratendes fraktionsloses Mitglied zwei bis drei Minuten Redezeit.

 

 

 

OB Schranz weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion die Drucksachen-Nr. A/17/0365-01/Änderungsantrag zur Schaffung eines eigenen Haushaltsetats für Fuß- und Radwege in der Sitzung des HFA am vergangenen Montag für den gesamten Beratungsgang zurückgezogen hat. Die nachfolgenden TOP verschieben sich entsprechend.

Die Verwaltung hat zur besseren Nachvollziehbarkeit der Haushaltsplanberatung 2021 mit TOP 4.6 einen neuen TOP aufgenommen und den dazugehörigen Leitfaden im Ratsinformationssystem hinterlegt. Der nachfolgende TOP verschiebt sich infolgedessen.

 

Die Tagesordnung kann gemäß § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses - hier aufgrund der Delegierung im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW - erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden oder von äußerster Dringlichkeit sind.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt OB Schranz eine Erweiterung der Tagesordnung um drei TOP aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung des HFA vom 01.02.2021 vor, deren Beschlussfassung aufgrund von Beratungsbedarf auf die heutige Sitzung des HFA verschoben wurde. Dabei handelt es sich um die Drucksachen:

• B/17/0295-01/Verkauf eines städt. Grundstücks an der Straße Am Stemmersberg

• B/17/0296-01/Verkauf eines städt. Grundstücks an der Bertholdstraße

• B/17/303-01/Verkauf eines städt. Grundstücks an der Bremener Straße

Er schlägt eine Beratung unter TOP 4, 5 und 6 neu vor. Alle nachfolgenden TOP verschieben sich demzufolge.

 

Ebenfalls keinen Aufschub duldet die Angelegenheit der Drucksachen-Nr. B/17/0315-01/Masterplan Saubere Luft, Auftragsvergabe Digitalisierung der ÖPNV-Beschleunigung für den nichtöffentlichen Teil. Hier schlägt er eine Beratung unter TOP 8 neu vor. Der nachfolgende TOP verschiebt sich entsprechend.

 

Am 03.02.2021 ist für den öffentlichen Teil ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Aufgabe der städtischen Sportanlage an der Solbadstraße mit der Drucksachen-Nr. A/17/0389-01 eingegangen. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 16.1 neu vor.

Am 05.02.2021 ist der soeben angekündigte Änderungsantrag mit der Drucksachen-Nr. A/17/0389-01 in der Version 02 eingegangen. Die Fraktionen von CDU und SPD treten gemeinsam als Antragsteller für die Zukunftsplanung der städt. Sportanlage an der Solbadstraße ein. Die inhaltsgleiche Drucksachen-Version 02 ersetzt die Version 01 unter TOP 16.1 neu.

 

Als Ersatz für die Version 01 ist ferner am 05.02.2021 ein gemeinsamer Änderungsantrag

von SPD- und CDU-Fraktion zum Haushalt 2021 mit der Drucksachen-Nr. A/17/0384-02/Bereitstellung von Mitteln für die Unterstützung eines Wasserstoff-Campus in Oberhausen eingegangen. Er ersetzt die Version 01 unter TOP 4.3.13.

 

Ebenfalls am 05.02.2021 eingegangen ist ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 19.2/Antrag der GRÜNEN Ratsfraktion und LINKE.LISTE-Fraktion: Seebrücke - Appell an den Rat der Stadt Oberhausen mit der Drucksachen-Nr. A/17/0395-01. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 19.2.1 neu vor.

 

 

Am selben Tag hat die CDU-Fraktion noch einen Änderungsantrag zur Drucksachen Nr. A/17/0351-01 der SPD-Fraktion unter TOP 4.3.6/Transportable Bühne für die freie und kommunale Kulturszene eingereicht. OB Schranz schlägt eine Beratung der Drucksachen-Nr. A/17/0396-01 unter TOP 4.3.7 neu vor. Alle nachfolgenden TOP verschieben sich daraufhin.

 

Am 08.02.2021 ist der Änderungsantrag der AfD-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt zum Antrag mit der Drucksachen-Nr. A/17/0346-01/Seebrücke-Appell an den Rat der Stadt Oberhausen eingegangen. Hier schlägt OB Schranz eine Beratung unter TOP 19.2.2 vor.

 

Heute eingegangen ist ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Antrag der SPD-Fraktion: Indikatorensystem zur Nachhaltigkeit für den Haushalt mit der Drucksachen-Nr. A/17/0397-01/. Vorgeschlagen wird, diesen unter TOP 4.3.10 zu beraten.

 

OB Schranz berichtet, dass ihn ein gemeinsamer Geschäftsordnungsantrag von CDU- und SPD-Fraktion gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 für den Rat der Stadt Oberhausen seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen erreicht hat, mittels dessen die Vertagung aller Anträge unter TOP 19 beantragt wird. Nach Wortbeiträgen von Frau Stadtv. Stehr (Begründung des Antrags) und Stadtv. Kempkes lässt OB Schranz über den Antrag abstimmen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - stimmt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt mit Mehrheit, mit den Stimmen der

CDU-Fraktion, SPD-Fraktion sowie der Stimme der Gruppen FDP im Rat und BOB im Rat dem gemeinsamen Geschäftsordnungsantrag von CDU- und SPD-Fraktion gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen auf Vertagung aller Anträge unter TOP 19 auf den nächsten Beratungsgang zu.

 

OB Schranz hält fest, dass der TOP 19 (TOP 19.1 - 19.4) somit heute nicht beraten wird, und dass es keine weiteren Anregungen oder Einwendungen zur erweiterten Tagesordnung gibt.

 

Ort, Zeit und die ursprüngliche Tagesordnung der heutigen Sitzung sind im „Amtsblatt für die Stadt Oberhausen“ vom 05.02.2021 sowie im Ratsinformationsdienst unter ALLRIS Bürgerinfo öffentlich bekannt gemacht worden.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5701&TOLFDNR=148489&selfaction=print