11.05.2020 - 21 Gewährung von Sitzungsgeld für Online-Fraktions...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Hauptausschuss trifft aufgrund einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) anstelle des Rates der Stadt folgende Entscheidungen:

 Im Online- Format durchgeführte Sitzungen von Ratsfraktionen und -gruppen lösen einen Anspruch auf Gewährung von Sitzungsgeld aus.

 Vom Vorliegen einer ordentlichen Fraktionssitzung ist dann auszugehen, wenn

o im Vorfeld eingeladen wurde,

o im Vorfeld ein Beratungsgegenstand oder eine Tagesordnung festgelegt wurde und

o die üblichen Personen teilnehmen,

o deren Anwesenheit vom Vorsitzenden oder der Geschäftsführung zu Beginn der Sitzung durch Aufruf festgestellt und schriftlich festgehalten wurde

 Spontane Kontakte zwischen einzelnen Fraktionsmitgliedern per Telefon- oder Videoanruf erfüllen nicht die Kriterien einer ordentlichen Fraktions-/Gruppensitzung und lösen keinen Anspruch auf Gewährung von Sitzungsgeld aus.

 Die Beschlussfassung gilt rückwirkend als Rechtsgrundlage für die ab dem 30.03.2020 gewährten Sitzungsgelder der nach den oben genannten Maßgaben durchgeführten Sitzungen."