11.05.2020 - 6 Beschluss über das Aussetzen der Erhebung von E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Hauptausschuss trifft auf der Grundlage der Delegierung im Sinne des § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW anstelle des Rates folgende Entscheidung:

Die Stadt Oberhausen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

- Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,

 

- Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,

 

- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Mai 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.

 

Ferner wird bei den städtischen Kindertageseinrichtungen von der Erhebung des Abschlags auf die Verpflegungsentgelte für den Monat Mai 2020 abgesehen.

 

Durch die Aussetzung der Erhebung der Elternbeiträge für den Monat Mai 2020 entstehen im Haushaltsjahr 2020 voraussichtlich Mindererträge in Höhe von 747.372 EUR unter dem Auftrag: 310006010190-Kindergärten, Kostenart: 432100 Benutzergebühren und ähnliche Entgelte sowie in Höhe von 114.080 EUR unter dem Auftrag:330003010100-Grundschulen, Kostenart 432100-Benutzergebühren und ähnliche Entgelte."