11.05.2020 - 13 Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst auf der Grundlage der Delegierung im Sinne des § 60 (1) S. 2 GO NRW anstelle des Rates der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Hauptausschuss beschließt die Bereitstellung eines investiven außerplanmäßigen Auszahlungsbudgets für die Umsetzung der bereits am 16.12.2019 beschlossenen Tiefbaumaßnahme „Grenzstraße von Mülheimer Straße bis Alstadener Straße“ für das Haushaltsjahr 2020 im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24.06.2015 (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung Düsseldorf."

 

Investitionsnummer  Bezeichnung  Finanzposition   Bezeichnung   Betrag in EUR

560012010100065  KIF I   785200    AiB Tiefbau   760.000,00

   Grenzstraße     maßnahme