23.03.2020 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Beratung

OB Schranz eröffnet die 44. Sitzung des Hauptausschusses in der Wahlperiode 2014/2020 in der Form einer Sondersitzung und begrüßt die Mitglieder sehr herzlich. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die für den 23.03.2020 terminierte Sitzung des Rates der Stadt abgesagt. Zwar sei die Durchführung von Sitzungen kommunaler Gremien nicht ausdrücklich verboten, dennoch wäre die derzeitige Durchführung einer Sitzung des Rates mit erheblichen Infektionsrisiken verbunden. Unabhängig davon gelte aber weiterhin das Sitzungsprinzip gemäß GO NRW, wonach Abstimmungen und damit wirksame Beschlüsse sowie Wahlen grundsätzlich nur in Sitzungen möglich sind; schriftliche Abstimmungen im Umlaufverfahren oder Videokonferenzen seien rechtlich nicht vorgesehen und daher unzulässig. Um politische Beschlüsse fassen und die Verwaltungstätigkeit fortführen zu können, habe man sich in der Sitzung des Ältestenrates am 16.03.2020 darauf verständigt, anstelle der geplanten Ratssitzung die heutige Sondersitzung des Hauptausschusses durchzuführen, um in Anwendung des § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW die auf der Tagesordnung vorgesehenen Entscheidungen an Stelle des Rates zu treffen. Die dafür erforderliche Dringlichkeit ergebe sich für jeden einzelnen Tagesordnungspunkt aus den Infektionsrisiken bei Durchführung einer Ratssitzung und daraus, dass sämtliche Entscheidungen für die Fortführung der Verwaltungstätigkeit der Stadt erforderlich seien. Über die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW erforderlichen Genehmigungen würde der Rat in seiner nächsten Sitzung beraten.

 

Alle nachstehend protokollierten Beschlüsse des Hauptausschusses seien somit als solche im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW anzusehen. Für Drucksachen, die zur Beschlussfassung durch den Rat auf der Tagesordnung stehen, werde für alle Vorlagen im Beschlussvorschlag folgender Wortlaut beschlossen:

 

„Der Hauptausschuss beschließt in Anwendung des § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW anstelle des Rates“…..

 

Die Entscheidung über einen Verzicht auf eine Vorberatung durch Ausschüsse gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung könne der Hauptausschuss anstelle des Rates ebenso vornehmen wie die Entscheidung in dringlichen Angelegenheiten. Das gelte für die beiden Drucksachen

 

- B/16/5569-01/Smart-City-Strategie (TOP 5) und

- B/16/5553-01/Erweiterung städt. Kindertageseinrichtung Biefang,

hier: überplanmäßiger Bedarf (TOP 7).

 

Die in mehreren Drucksachen vorgesehene Vorberatung durch Ausschüsse habe nicht stattgefunden, da präventiv auf die Durchführung sämtlicher Ausschusssitzungen in der vergangenen Woche verzichtet wurde. Zudem verzichte der Hauptausschuss, der anstelle des Rates einberufen wurde, vorsorglich in allen ursprünglich dafür vorgesehenen Angelegenheiten auf eine Vorberatung durch den Jugendhilfeausschuss, Schulausschuss und Planungsausschuss.

 

Der Hauptausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist (§ 58 Abs. 2 I. V. m. § 49 Abs. 1 GO NRW). Anwesend sind 15 Ausschussmitglieder. Damit ist der Ausschuss beschlussfähig. Um das Infektionsrisiko zu minimieren, habe man sich in der Sitzung des Ältestenrates am 16.03.2020 darauf verständigt, dass eine tatsächliche, präventive Reduzierung der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Hauptausschuss auf das rechtlich erforderliche Maß wünschenswert sei. OB Schranz stellt fest, dass die Fraktionen und Gruppen dieser Absprache nachgekommen sind. Vorsorglich weist er noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das auf die Teilnahme an der Sitzung gerichtete Recht der einzelnen Mitglieder des Hauptausschusses nicht beschränkt werden könne.

Die Einladung ist den Mitgliedern am 19.03.2020 (mit verkürzter Ladungsfrist) form- und fristgerecht zugeleitet worden. Vorab sind die Unterlagen zur Bauleitplanung übermittelt worden.

 

Zu TOP I/2 „Berichte aus den Dezernaten mündlich“ ist im öffentlichen Teil folgender Bericht vorgesehen:

 

 - Corona-Virus (SARS-CoV-2/COVID-19), aktueller Sachstand

  Berichterstatter: OB Schranz, Beig. Jehn, Frau Beig. Lauxen

 

Bereits mit der Übermittlung der Einladung wurde mitgeteilt, dass die Einbringung der Vorlage zur Verleihung der Ehrennadel, über die eine Verständigung in der vergangenen Sitzung des Ältestenrates herbeigeführt wurde, aufgrund der unkritischen Terminfolge für die Ratssitzung am 11.05.2020 vorgesehen sei.

 

Ebenfalls nicht Bestandteil der Tagesordnung für den Hauptausschuss sind die 2. und 3. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen. Sowohl das Frühlingsfest am 29.03.2020 als auch das Sterkrader Spiel- und Sportwochenende am 25.04. - 26.04.2020 werden aufgrund der aktuellen Ereignisse nicht stattfinden können.

 

Darüber hinaus bestehen auch keine Bedenken, die Beschlussfassung über die Drucksache Nr. B/16/5430-01/Heimatpreis auf die nächste Ratssitzung zu verschieben.

 

Am 20.03.2020 ist ein Ergänzungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN zur Drucksache B/16/5518-01/Oberhausen als Gastgeberstadt von Olympischen Spielen im Jahr 2032, mit der Drucksachen Nr. A/16/5592-01 eingegangen. Sofern die Angelegenheit beraten werden soll, schlägt OB Schranz vor, dies unter TOP 11.1 „neu“ zu tun.

 

Soeben sind zwei Anträge zur Geschäftsordnung der Ratsgruppe Offen für Bürger nach § 5 Ziffer 3 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen, betreffend eine Vertagung der TOP 11 und 13 eingegangen. Die Antragstellung ist frist- und formlos möglich. OB Schranz schlägt vor, das Thema „Olympia“ zu vertagen und die Bauleitplanung auf der Tagesordnung zu belassen.

 

Nach Anmerkungen von Stadtv. Karschti, Frau Stadtv. Stehr, Stadtv. Kösling und Stadtv. Karacelik hält OB Schranz das Einvernehmen der Mitglieder des Hauptausschusses fest, dass die Vorlagen zur Bauleitplanung unter TOP 13.1 - 13.5 zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung verbleiben, die Drucksache B/16/5518-01 gemeinsam mit dem Ergänzungsantrag der Grünen Ratsfraktion (Drucksache A/16/5592-01) zum Thema „Oberhausen als Gastgeber von Olympischen Spielen im Jahr 2032“ hingegen auf die nächste Ratssitzung vertagt werde.

 

Er stellt darüber hinaus fest, dass es keine weiteren Anregungen oder Einwendungen zur Tagesordnung gibt.

 

Die Niederschrift der Sitzung vom 10.02.2020 wurde im Ratsinformationssystem Allris freigegeben. Widerspruch gegen die Niederschrift gibt es nicht.