16.06.2020 - 2 Integrationsratswahlen 13.09.2020

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Die Integrationsratswahlen und Kommunalwahlen werden wie geplant am 13.09.2020 durchgeführt.

 

Vors. Erdas bittet Herrn Telli, den TOP einzuleiten. Herr Telli informiert die Anwesenden über Eckpunkte zur anstehenden Integrationsratswahl am 13. September 2020. Anhand einer Präsentation erläutert er, wer wahlberechtigt ist, wer kandidieren darf und welche Rahmenbedingungen es zu beachten gilt (siehe Anlage 1). In Oberhausen wird es 10 Wahllokale geben, welche nicht identisch mit den Lokalen zur Kommunalwahl sind. Herr Telli bedauert diesen Umstand, da die Wahlberechtigten zur Abgabe ihrer Stimme für die parallel stattfindenden Kommunalwahlen dann zwei Wahllokale aufsuchen müssten, um an beiden Wahlen teilzunehmen. Dies könnte eine geringere Wahlbeteiligung (als möglich und wünschenswert wäre) begünstigen. Diese Kritik findet bei den Mitgliedern des Integrationsrates Zustimmung. Vors. Erdas verweist darauf, dass die Kommunalwahl mit ca. 130 Wahllokalen weitaus kleinteiliger durchgeführt wird als die Integrationsratswahl und dass eine zufriedenstellende Lösung sich dadurch schwierig gestaltet. Herr Telli regt an, die Wahllokale zumindest sozialräumlich so aufzustellen, dass sich die Wege zu den Wahllokalen für möglichst viele Migrant*innen möglichst kurz gestalten.

 

Nach Auskunft des Wahlamts leben in Oberhausen 29.000-32.000 Personen, die für die Integrationsratswahl wahlberechtigt sind. Bei dieser Zahl handelt es sich um eine Schätzung, da das Wahlamt für das Wahlregister mit Daten arbeitet, in denen nicht alle wahlberechtigten Personengruppen (siehe Anlage 1, S. 3) aufgeführt sind. So werden bspw. Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten haben, nicht in diesem Register geführt. Herr Ejodamen berichtet von vielen Migrant*innen, die z.T. schon mehrere Jahre rechtmäßig in Oberhausen leben und trotzdem nicht als wahlberechtigt verzeichnet sind. Hier wären aktualisierte Daten wünschenswert. Wenn eine Person die Kriterien erfüllt, um an der Wahl teilzunehmen und trotzdem nicht im Wahlregister geführt ist, muss diese Person dem Wahlamt nachweisen, dass die Wahlberechtigung vorliegt. Dies sei eine zusätzliche Hürde und behindere eine höhere Wahlbeteiligung.

 

Herr Telli bemerkt zu dem Punkt, dass dieser Aspekt schon seit ca. 20 Jahren von Seiten der kommunalen Integrationsräte bemängelt wird. Dennoch gibt es von Seiten des Ministeriums keine Lösungsvorschläge. Die Stadt Oberhausen kann in diesem Falle nicht viel tun, da sie mit Daten arbeitet, welche durch das Land/den Bund verwaltet werden. Herr Schmidt bestätigt, dass das Wahlamt auf diese Daten angewiesen ist. Er nimmt die Anregung mit, zu überprüfen, ob die Aktualität erhöht werden kann. Möglicherweise könne man dadurch den Kreis der nicht im Wahlregister verzeichneten Wahlberechtigten verkleinern.

 

Um eine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen, bittet Herr Telli die Anwesenden, in den Communities für die Teilnahme an der Wahl zu werben. Zu diesem Zweck hat die Geschäftsstelle in großer Auflage Flyer erstellt und drucken lassen, die Informationen zur Wahl beinhalten. Menschen, die sich für eine Kandidatur interessieren, können zur Erläuterung der Rahmenbedingungen, Formalitäten u.a. an die Geschäftsstelle des Integrationsrates wenden, die dabei gerne hilft und berät. Auch bei sonstigen Fragen ist die Geschäftsstelle des Integrationsrates bereit, vor Ort in den Communities zu beraten.

 

Herr Telli weist darauf hin, die Listen zur Kandidatur für die Integrationsratswahl frühzeitig einzureichen, damit etwaig fehlende Unterlagen noch innerhalb der Frist nachgereicht werden können.

 

Da es keine Anmerkungen gibt, beendet Vors. Erdas den TOP und bittet Herr Telli in TOP 3 einzuführen