16.06.2020 - 5 Fortschreibung des Handlungskonzeptes zum Umgan...

Beschluss:
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Beratung

Vors. Erdas bittet Frau Gleibs, die Vorlage zu erläutern. Frau Gleibs nimmt Bezug auf die Entstehungsgeschichte der Vorlage und gibt den Inhalt wieder. Die Vorlage sei das Ergebnis eines Beteiligungsprozesses, in welchem der Entwurf ausführlich diskutiert wurde. Von den beteiligten Akteur*innen wurden im Arbeitskreis Flucht und Migration Empfehlungen ausgesprochen. Diese werden jeweils zum Ende des Kapitels aufgeführt. Zudem wird beschrieben, wie diese Empfehlungen von der Fachverwaltung gewürdigt bzw. bearbeitet wurden. Falls die Empfehlungen - bspw. aus juristischen Gründen - nicht in dieser Form aufgegriffen wurden, wird dies explizit benannt. Die Nachhaltigkeit des Konzeptes sei durch eine fortlaufende Aktualisierung in Kooperation mit den Akteur*innen gewährleistet.

 

Frau Gleibs ergänzt einen Punkt, der aufgrund der Ausnahmesituation der letzten Monate leider nicht mehr in das Handlungskonzept aufgenommen werden konnte. So seien die Bereiche Arbeit und Bildung als prioritäre Bereiche befunden worden, auf die ein Schwerpunkt gelegt werden soll. Frau Gleibs betont zudem, dass in Oberhausen eine sehr gute Struktur vorhanden sei, um die neu ankommenden Menschen zu beraten. Anschließend steht sie für Rückfragen und Anmerkungen zur Vorlage zur Verfügung.

 

Stellv. Vors. Demirci nimmt zu der Vorlage Stellung. Sie und weitere Mitglieder des Integrationsrates haben sich umfassend mit der Vorlage auseinandergesetzt und möchten an einigen Aspekten verdeutlichen, dass die Vorlage aus ihrer Sicht kein Handlungskonzept ist, sondern eher eine Beschreibung des Ist-Zustands darstellt.

 

Frau Demirci merkt zunächst positiv an, dass die vielfältigen Herausforderungen in den verschiedenen Handlungsfeldern einführend dargestellt werden und die Vorlage eine Beschreibung der Ist-Situation bietet. Anschließend verdeutlicht sie anhand von drei Aspekten, woran es bei der Vorlage fehlt.

 

1. Die Vorlage bietet zu wenig Handlungsorientierung, sowohl auf planerischer/strategischer Ebene als auch auf praktischer Umsetzungsebene. Es werde nicht ersichtlich, in welchen Bereichen in naher Zukunft prioritär Entwicklungen anzustreben sind. Es fehlt also die Einbindung in einer Gesamtbetrachtung.

2. Die sog. Handlungsempfehlungen am Ende der jeweiligen Kapitel bleiben zudem vage und lassen viele umsetzungsrelevante Fragen offen. Gerade für Akteur*innen auf der Umsetzungsebene wäre ein Rahmen bzw. Vorgaben unerlässlich, welche genauer darauf eingehen, wer was auf welche Weise in welchem Zeitraum erledigen soll. Die Vorlage wird bei dieser Frage nicht konkret. Frau Demirci nennt einige Beispiele aus der Vorlage, um deutlich zu machen, dass es dieser vor allem an konkreten Zielsetzungen, überprüfbaren Indikatoren und klaren Verantwortlichkeiten fehlt.

3. Aus dem Bericht wird nicht ersichtlich, wie einzelne Empfehlungen umgesetzt wurden. Dies wird auch an Beispielen mit Verweis auf die Vorlage verdeutlicht.

 

Stellv. Vorsitzende Demirci bewertet die „weiterhin fehlende Ziel- und Handlungsorientierung" der Vorlage gerade vor dem Hintergrund, dass diese Aspekte z.T. schon 2015 in Stellungnahmen der freien Träger oder 2019 vom Integrationsrat der Stadt Oberhausen thematisiert wurden, als unzureichend. Auch habe sich in der Vergangenheit wiederholt gezeigt, dass Handlungskonzepte ohne konkrete Handlungsempfehlungen und Zielsetzungen keinen effektiven Weg zur Zielerreichung darstellen.

Von daher plädiert sie dafür, diesen Bericht zu einem Handlungskonzept auszuarbeiten, welcher dem Begriff eines Handlungskonzeptes entspricht und in diesem Zusammenhang prioritäre Zielbereiche festzulegen. (Die ausführliche Stellungnahme von Frau Demirci wird dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.)

 

Herr Koch schließt sich der Kritik und dem Plädoyer von Frau Demirci an und bemängelt darüber hinaus, dass in einem Bericht, den die Stadt Oberhausen verabschieden soll, Worte wie „Rückführungen" benutzt werden, welche die teilweise rigide Abschiebungspraxis verharmlosen. Diese sprachlichen Aspekte seien z.T. schon 2015 kritisiert worden. Eine solche Wortwahl passe aus Sicht der Linken Liste Oberhausen nicht in dieses Handlungskonzept der Stadt Oberhausen. Frau Meinhard kritisiert dies ebenfalls. Sie verweist darauf, dass es neben dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und weiteren Bundes- oder Landesbehörden mit den entsprechenden Kompetenzen auch (z.T. staatliche) Organisationen gibt, die die vom BAMF gehandhabte Abschiebungspraxis deutlich kritisieren. Frau Meinhard vermisst in der Vorlage den Verweis darauf, dass die aktuelle Situation/Praxis nicht ohne weiteres hingenommen werden muss und es von staatlicher Seite auch kritische Stimmen dazu gibt. Hier müsse sich die Stadt nicht als lediglich ausführende Ebene sehen, die die Vorgaben kommentarlos hinnimmt. Ebenfalls vermisst sie die Perspektive der Flüchtlinge im Falle einer Ablehnung durch das BAMF (Ausblick auf Rechtsberatung u.a.).

 

Herr Kocaoglu hinterfragt zudem, wie sich eine Evaluation oder ein Monitoring dieses sog. Handlungskonzeptes gestalten soll. Er bezieht sich auf die geäußerte Kritik an den fehlenden Zeit-/Zielvorgaben und überprüfbaren Indikatoren und bemängelt, dass ohne die konkrete Formulierung von Zielsetzungen nicht evaluiert werden kann, welche Ziele wann in welchem Maße erreicht sind. Insbesondere wenn sich das Konzept als Teil des KIKO verstehe, seien überprüfbare Indikatoren unumgänglich, um Entwicklungen oder auch Stillstände nachhalten und somit methodisch bewerten zu können. Zudem werde im Konzept nicht ersichtlich, wer welche Handlungsempfehlungen umsetzen soll, es fehlen Verbindlichkeiten.

 

Frau Gleibs antwortet mit Bezug auf die Kritik, dass die Vorlage bewusst keine konkreten Zeit-/Zielvorgaben beinhalte. Dies war nicht der Anspruch an die Vorlage, sie sei eher als Vorstufe zu verstehen und sei in diesem Sinne kein Handlungskonzept. Frau Gleibs bezieht sich auf das KIKO und dass es nicht das Ziel war, ein paralleles Konzept mit verbindlichen Zielsetzungen zu entwickeln, sondern eine Grundlage zu schaffen, um als Stadt flexibel auf kommende Flüchtlingsbewegungen reagieren zu können. Sie verweist erneut darauf, dass die Vorlage von einem langen Diskussionsprozess begleitet und die einzelnen Bereiche und Empfehlungen auch kleinteilig gemeinsam in Arbeitsgruppen erarbeitet wurden. Von Seiten der Beteiligten habe es dabei zuletzt umfassende Zustimmung gegeben, dass das Konzept in dieser Form in Ordnung ist und Diskrepanzen geklärt sind. Frau Gleibs betont ebenfalls, dass Oberhausen in Hinsicht auf Unterstützungsangebote unglaublich gut aufgestellt sei, weshalb es für die Bereiche der Fachverwaltungen zum Teil schwierig war, konkrete Handlungsempfehlungen zu nennen. Sie verweist in Bezug auf die von Herr Kocaoglu vermissten Verbindlichkeiten darauf, dass die Verantwortung bei den Bereichsleitungen liege.

 

Herr Kocaoglu zeigt sich verwundert über die Äußerung von Frau Gleibs, das Konzept sei kein Handlungskonzept. Denn in diesem Fall sei der Name irreführend. Herr Kocaoglu verweist darauf, dass die Stadt Oberhausen u.a. durch Verbände und Ehrenamt im Gegensatz zu anderen Kommunen gut aufgestellt ist. Der Integrationsrat der Stadt Oberhausen zeichnet sich landesweit durch die sachliche Arbeit und eine kritische Haltung aus, was nicht immer bequem ist, aber dem Vorankommen in der Thematik dient. Nach den bisherigen Rückmeldungen bilde die Vorlage keine ausreichende Grundlage, um durch den Rat der Stadt beschlossen zu werden. Auch Herr Ejodamen unterstützt die geäußerten Einwände an der Vorlage.

 

Zudem verneinen die anwesenden Vertreter*innen der Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen die Aussage von Frau Gleibs, dass es bei der Erarbeitung einen zufriedenstellenden Konsens und Einigkeit zur Vorlage gegeben habe (Vertreter*innen von AWO/ZAQ, Caritas, Diakonie, DRK, Evang. Kirchenkreis). Es sei keine gemeinsame Erarbeitung gewesen, die Beratungsstellen hätten lediglich in großer Runde die Möglichkeit gehabt, sprachliche Anmerkungen zu machen. Die Form und der Aufbau waren vorgegeben, und über Bereiche, welche in anderer Verantwortlichkeit lagen, wurde nicht beraten. Laut den anwesenden Beratungsstellen war eine Beteiligung auf Augenhöhe somit nicht gegeben, obwohl bereits in den vergangenen Jahren während der Fortschreibung des Konzepts wiederholt darauf aufmerksam gemacht wurde. Neben dieser Kritik an der gemeinsamen Zusammenarbeit schließen sich die Anwesenden der inhaltlichen Kritik des Integrationsrates an der Vorlage an.

 

Auch Herr Aksünger zeigt Unverständnis dafür, dass die Zusammenarbeit - nachdem dies schon in der 24. Sitzung des Integrationsrates am 12.02.2019 thematisiert wurde - noch immer nicht zufriedenstellend geregelt sei und die freien Träger auch weiterhin nicht in ausreichendem Maße an der Entwicklung bzw. Fortschreibung des Konzeptes beteiligt werden. Dies sei äußert schade und unverständlich. Herr Aksünger schließt sich den zuvor geäußerten Kritikpunkten an.

 

Herr Schmidt zeigt Verständnis für die „nachvollziehbaren Erwartungshaltungen" der Vorredner*innen. Er könne nicht auf jedes Detail eingehen, allerdings betont er, dass in Oberhausen viele Bereiche einen hohen Standard haben. Er bezieht sich auf den Kritikpunkt der fehlenden Zielsetzungen in der Vorlage, am Bsp. der Handlungsempfehlung zur Offenen Ganztagsschule (OGS). Hier weist Herr Schmidt auch auf Kooperationsverträge mit OGS-Trägern hin. Die Träger seien dazu angehalten, allen Schüler*innen einen Platz anzubieten. Dies gelinge in Oberhausen - alle Schüler*innen werden über das OGS-Angebot informiert und bekommen auch einen Platz, wenn sie einen möchten. Von daher stelle sich ab einem gewissen Punkt immer auch die Frage, wie viel die Stadt nun tun kann oder auch soll.

Herr Schmidt gesteht mit Rückgriff auf die kritisierten Begrifflichkeiten („Rückführungen" anstatt „Abschiebungen") ein, dass hier womöglich Anpassungen vorgenommen werden sollten.

 

Er greift den Dissens auf, der in Bezug auf die Vorlage in der Sitzung deutlich geworden ist. Herr Schmidt bezieht sich auf einige Kritikpunkte und betont die Schwierigkeit, in diesem stetigen Veränderungen ausgesetzten Handlungsfeld zum Umgang mit geflohenen Menschen einerseits klare Handlungsvorgaben und Zielsetzungen zu formulieren und andererseits flexibel genug zu bleiben, um auf sich verändernde Bedingungen reagieren zu können. Auch betont er, dass die Stadt Oberhausen in vielen Bereichen gut aufgestellt ist und sich dies auch in den Beschreibungen des vorliegenden Berichts zeige. Er merkt dabei einerseits positiv die Fortschreibung des KIKO zu einem Strategieplan an und würdigt den großen Anteil, den die freien Träger, Sozialarbeiter*innen und sonstige nicht-städtische Akteur*innen zu diesem Umstand beigetragen haben und beitragen. Die Verwaltung sei in manchen Punkten zur Erfüllung von Aufgaben nach Weisung angehalten, weshalb es Grenzen gebe, die von der Stadtverwaltung nicht überschritten werden können, bspw. in Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen.

Dennoch herrsche Konsens, dass das Thema nur gemeinsam gelingen kann und von daher müsse wieder ein gemeinsamer Weg gefunden werden, um die Diskrepanzen zu besprechen und mit in die „Fortschreibung des Handlungskonzeptes zum Umgang mit geflohenen Menschen in Oberhausen" einfließen zu lassen.

 

Herr Telli bestätigt, dass dies der richtige Ansatz sei. Um ein Handlungskonzept fertigzustellen, welches von allen akzeptiert wird, sei die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Stadtgesellschaft unerlässlich. Herr Telli verweist auf die vergangenen Jahre, in denen die Zusammenarbeit insgesamt gut funktioniert und Oberhausen auf die Flüchtlingsbewegungen seit 2014/2015 hervorragend reagiert habe. Hierbei nennt er die notwendige und ausschlaggebende Rolle der Arbeit der freien Träger. Dass die in der Sitzung anwesenden Vertreter*innen sich nicht mitgenommen bzw. auf Augenhöhe beteiligt fühlen und infolge dessen den Integrationsrat aufsuchen, um dieses Problem deutlich zu machen und auf die fehlende Handlungsorientierung des Konzeptes hinzuweisen, ist von daher alarmierend. Auch bezieht Herr Telli sich auf genannte Kritikpunkte und zieht noch einmal die Analogie zum KIKO. Beim KIKO sei man viel weiter, man habe Priorisierungen vorgenommen, ein Monitoring mit Indikatoren wurde aufgebaut sowie Standards in verschiedenen Bereichen implementiert. Auch wurden auf der gemeinsam durchgeführten Konferenz für Vielfalt und Integration 2019 die Interkulturelle Öffnung der Pflege, des Personals und der Schulen als weitere Schwerpunktthemen festgelegt.

 

Gerade vor dem Hintergrund des anwachsenden Rechtspopulismus und Rechtsextremismus sei eine Versachlichung durch eine hohe Fachlichkeit im Umgang zu gewährleisten. Von daher sei auch das Gelingen bzw. eine möglichst hohe Übereinstimmung und Akzeptanz der Vorlage notwendig. Diese sei - aus den Rückmeldungen schließend - aktuell nicht gegeben. Der Bericht stelle bedauerlicherweise weiterhin kein Instrument dar, an dem sich das zukünftige gesamtstädtische Handeln konkret orientieren kann.

 

Vors. Erdas bedankt sich für die kritische Würdigung der Vorlage und für die konstruktiven Beiträge. Sie fasst die genannten Kritikpunkte zusammen:

Es wurde von verschiedenen Seiten bemängelt, dass die Vorlage kein Handlungskonzept ist. Es fehlen Zeit-/Zielvorgaben, Indikatoren zur Überprüfung der Zielerreichung, klare Verantwortlichkeiten sowie eine Evaluationsmethodik/Transparenz bei der Umsetzung der Empfehlungen. Die Gesamtübersicht bildet keine Grundlage für eine handlungsorientierte Umsetzung. Von Seiten der Vertreter*innen der Beratungsstellen wurde neben den inhaltlichen Aspekten zudem kritisiert, dass keine Mitarbeit auf Augenhöhe stattfand und trotz getroffener Absprachen noch immer keine zufriedenstellende Kooperation stattfindet.

 

Aufgrund dieser umfangreichen Kritik schlägt Vors. Erdas vor, eine Abstimmung darüber zu treffen, ob der Integrationsrat dem Rat der Stadt Oberhausen empfehlen soll, die Vorlage in der 44. Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen am 22.06.2020 nicht als Beschlussvorlage zu beschließen, sondern lediglich zu beraten. Der Integrationsrat beschließt dies einstimmig:

 

Der Integrationsrat empfiehlt dem Oberbürgermeister, die Vorlage im Rat der Stadt Oberhausen am 22.06.2020 als Beratungsgegenstand zu behandeln, jedoch nicht zu beschließen. Bis ein tatsächliches Handlungskonzept mit konkreten Zeit-/Zielvorgaben, überprüfbaren Indikatoren und klaren Verbindlichkeiten vorliegt, lehnt der Integrationsrat aufgrund der fachlichen Bedenken eine Beschlussfassung im Rat am 22.06.2020 ab. Der Beigeordnete Jürgen Schmidt wird gebeten, die Verwaltung, die Beratungsstellen und den Integrationsrat zur Ausarbeitung der Vorlage zu einem Handlungskonzept zusammenzubringen.

 

 

Weitere Anmerkungen werden nicht geäußert und Vors. Erdas beendet den TOP.

 

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Anlagen zur Vorlage