03.12.2020 - 4.2 Bericht zur "Örtlichen Planung nach § 7 Alten- ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 03.12.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Dorothea Albrecht
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Frau Lösken bedankt sich für den Bericht, der u. a. die Feststellung beinhaltet, dass im Planungszeitraum ausreichend stationäre Pflegeplätze zur Verfügung stehen. Sie fragt nach, ob bereits jetzt Maßnahmen zur Zukunftsplanung bezüglich der stationären Pflegeplätze ab 2024 angedacht sind.
Herr Jäschke erläutert, dass eine seriöse Planung über 2024 hinaus nur schwer möglich ist.
Im Rahmen der Betrachtungen müssen auch die sich ändernden Bedarfe in Bezug auf ein steigendes Heimeintrittsalter und die Möglichkeiten der ambulanten Versorgung auch unter dem Stichwort der Digitalisierung der Pflege berücksichtigt werden. Der Blick allein auf die Demographie greift in diesem Zusammenhang zu kurz.
Jedoch sollen auch weiterhin die Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen bestmöglich unterstützt werden, damit der überwiegende Teil der Menschen privat zu Hause, mit Hilfe der neuen technischen Möglichkeiten, von seinen Angehörigen gepflegt werden kann. Hierzu helfen ebenfalls die Quartiersbüros mit ihrem Beratungsangebot.
Herr Telli dankt für den guten Bericht, der eine übersichtliche Orientierung bietet und im letzten Teil Handlungsempfehlungen aufzeigt. Er lobt die Arbeit der Quartiersbüros, die durch ihre Unterstützung den Menschen helfen, so lange wie möglich in ihren eigenen Wohnungen gepflegt zu werden. Dass hierdurch auch finanzielle Ersparnisse entstehen, zeigt der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt.
Er erinnert jedoch daran, nicht die Situation der jungen Pflegebedürftigen aus den Augen zu verlieren.
Frau Willing-Spielmann teilt mit, dass es Bedarf an Wohngemeinschaften gibt, da gerade dort junge Menschen mit Behinderung aufgenommen werden können. Sie regt diesbezüglich einen Austausch mit den Trägern, wie z.B. dem Alsbachtal an.
Herr Girrullis dankt für den Bericht. Er bittet um Erläuterung, warum die Grenze für die jungen Pflegebedürftigen bei 60 Jahren gezogen wurde.
Herr Jäschke geht davon aus, dass die Grenze aufgrund des Sozialgesetzbuches, Zwölftes Buch (SGB XII) und der darin verankerten Altenhilfe bei 60 Jahren liegt. Weiterhin führt er aus, dass die Pflege bei jüngeren Menschen wesentlich komplexer und damit kostenintensiver ist als bei älteren Menschen, da die Bedürfnisse umfangreicher sind. Wegen des daraus resultierenden höheren unternehmerischen Risikos gibt es nicht viele Anbieter. Jedoch haben sich einige Anbieter auf die junge Pflege spezialisiert und arbeiten mit großem Erfolg. In Oberhausen steht jedoch in der Regel keine passgenaue Immobilie zur Verfügung.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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64,4 MB
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