02.12.2020 - 4 Überörtliche Prüfung i.S. d. § 105 GO NRW der G...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Stadtv. Schmidt nimmt insbesondere aus dem Bericht der GPA NRW zur Kenntnis, dass trotz eingeschränkter Handlungsmöglichkeiten zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt Oberhausen greifen. Aus dem Teilbericht Hilfe zur Pflege ist ihr besonders aufgefallen, dass von einem Großteil der älteren Bürger/innen vorrangig kostengünstigere ambulante Leistungen anstatt der stationären Leistungen genutzt werden, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Ebenfalls werden im Bericht der Bauaufsicht gute Ergebnisse bescheinigt.

 

Herr Koch dankt der Verwaltung für den Einführungstext des Bereiches Finanzen, den er inhaltlich teilt. Er verweist auf die hohe Pro-Kopf-Verschuldung sowie auf den enormen Investitionsbedarf unter anderem im Straßenbau, der größtenteils aufgrund der restriktiven Auflagen der Kommunalaufsicht entstanden ist. Der Reduzierung von Investitionskrediten stehen hierbei der Werteverzehr von öffentlichem Vermögen und der Attraktivitätsverlust der Stadt entgegen. Des Weiteren sieht er auch eine weitere Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes im Widerspruch dazu, dass dieser in anderen Kommunen herabgesenkt wird, um zum Beispiel mehr Unternehmen zu einem Standortwechsel zu bewegen. Zum Ausweis eines positiven Eigenkapitals sowie der Unabhängigkeit von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen bedarf es daher unbestritten einer Altschuldenregelung.

 

Herr Müller-Böhm erkennt durchaus die positive Tendenz, fordert aber darüber hinaus ein Friedhofsflächenkonzept, um bei den Friedhofsgebühren eine angemessene Kostendeckung zu erzielen. Zudem stellt er fest, dass die Digitalisierung in der Verwaltung insgesamt forciert werden sollte.

 

Herr Stadtv. Brodrick schließt sich den Meinungen der Vorredner/innen an und weist ebenfalls auf den drohenden Attraktivitätsverlust der Stadt Oberhausen durch Steuererhöhungen hin. Insofern fordert er ebenfalls eine Altschuldenregulierung durch Bund und Land.

 

Herr Beigeordneter Jehn ergänzt zum Thema Friedhofswesen, dass kurzfristig eine Friedhofsbedarfsplanung aufgestellt wird, um mögliche Potenziale zu erschließen und den Kostendeckungsgrad zu erhöhen.

 

Mit Bezug auf die Wortbeiträge der Ausschussmitglieder berichtet Herr Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Tsalastras über die intensiven Auseinandersetzungen der Verwaltung mit Bund und Land bezüglich möglicher Kostenübernahmen. Zusätzlich verschärft die Corona Krise die finanzielle Situation insgesamt. Für Oberhausen ist daher eine staatliche Unterstützung unumgänglich.

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Vorsitzende Herr Stadtv. Bischoff fest, dass der Rechnungsprüfungsausschuss die Berichtsvorlage (Drucksache Nr. M/17/0058-01) zur Kenntnis genommen hat.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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