23.11.2020 - 1 Eröffnung der Sitzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 23.11.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
Beratung
OB Schranz eröffnet die 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in der Wahlperiode 2020/2025 und begrüßt alle Anwesenden, darunter den Vertreter der örtlichen Medien und die Vorsitzende des Integrationsrates, Frau Erdas.
Laut Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. Oktober 2020, diene diese Haupt- und Finanzausschusssitzung der Ausübung und dem Erhalt der von Artikel 28 Absatz 2 GG sowie Artikel 78 Absatz 1 der Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen garantierten und zu gewährleistenden kommunalen Selbstverwaltung. Weiterhin diene sie damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und sei nach § 13 Absatz 2, Nr. 2 CoronaSchVO ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl und unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4 a CoronaSchVO zulässig und durchführbar.
Grundsätzlich gelte bei zulässigen Veranstaltungen im Sinne des § 13 und damit auch bei kommunalen Gremiensitzungen ab dem 2. November 2020 die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske auch am Sitzplatz.
Nach § 3 Absatz 6 könne die Maske nur aus „anderen Gründen (zum Beispiel Vortragstätigkeit, Redebeiträge mit Mindestabstand zu anderen Personen bei zulässigen Veranstaltungen)“ vorübergehend abgelegt werden.
Des Weiteren erläutert der Oberbürgermeister das für die LAH maßgebliche Hygienekonzept.
Die Mitglieder des Rates der Stadt haben in der konstituierenden Sitzung des Rates vom 16.11.2020 mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit, im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW, der Delegierung der Entscheidungszuständigkeiten des Rates auf den Haupt- und Finanzausschuss für seine heutige Sitzung zugestimmt.
Damit können alle Angelegenheiten, für die eine Zuständigkeit des Rates (§ 41 GO NRW) besteht, während der Dauer der Delegation durch den Haupt- und Finanzausschuss entschieden werden. Die Delegierung von Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, erfolge in Zeiten der COVID-19-Pandemie für die Dauer der vom nordrhein-westfälischen Landtag am 30.10.2020 festgestellten epidemischen Lage von landesweiter Tragweite zunächst befristet für einen Monat, bis zum 30.11.2020.
Sofern und soweit der Landtag Nordrhein-Westfalen die Dauer der vorstehend genannten Feststellung verlängere oder eine neue Feststellung im Sinne des § 11 IfSBG-NRW beschließe, sei das Verfahren zur Herbeiführung der Zustimmung der Mitglieder des Rates der Stadt Oberhausen zur Delegierung im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW erneut durchzuführen.
Die für den 23.11.2020 ursprünglich vorgesehene Ratssitzung sei im Anschluss an die Zustimmung zur Delegierung, gemäß Verabredung in der Ratssitzung am 16.11.2020, am 17.11.2020 abgesagt worden. Zeitgleich sei gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW zu der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mit verkürzter Ladungsfrist eingeladen worden. Es handele sich um eine Sitzung, in der Entscheidungen des Haupt- und Finanzausschusses in eigener Zuständigkeit und solche an Stelle des Rates aufgrund der Delegierung herbeigeführt werden.
Drucksachen, die bereits für die Ratssitzung vorbereitet und ausdrücklich eine Beschlussfassung durch den Rat vorsehen, seien vom Wortlaut her nachträglich durch folgende Formulierung angepasst worden:
„Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt/beschließt aufgrund der Delegierung im Sinne des § 60 (2) S. 1 GO NRW vom 16.11.2020 anstelle des Rates der Stadt…..bzw. Die heutige Haupt- und Finanzausschusssitzung dient der Grundlage der Delegierung gemäß § 60 (2) Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom 16.11.2020 der Herbeiführung von Entscheidungen anstelle des Rates. Weil vor dieser Sitzung keine Sitzungen der am 16.11.2020 gebildeten und besetzten Ausschüsse stattgefunden haben, war eine Vorberatung dieser Angelegenheit durch Ausschüsse nicht möglich.“
Die Anpassung der Vorlagen an die aktuelle Situation sei durch Erstellung einer Drucksachenversion 02 erkennbar.
Der Haupt- und Finanzausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist (§ 58 Abs. 2 I. V. m. § 49 Abs. 1 GO NRW). Zu den Mitgliedern gehören gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW 21 Ratsmitglieder und der Oberbürgermeister. Anwesend sind mehr als die Hälfte der Ausschussmitglieder. Damit ist der Ausschuss beschlussfähig.
Die Einladung ist den Mitgliedern am 17.11.2020 aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie mit verkürzter Ladungsfrist form- und fristgerecht zugeleitet worden.
Da einige Ratsmitglieder an der konstituierenden Ratssitzung am 16.11.2020 nicht teilnehmen konnten, war auch eine Einführung und Verpflichtung, wie es im § 67 Abs. 3 GO NRW vorgesehen sei, nicht möglich. OB Schranz schlägt daher vor, die heute anwesenden Mitglieder vor Eintritt in die Tagesordnung einzuführen und zu verpflichten.
Die Tagesordnung kann gemäß § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses - hier aufgrund der Delegierung im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW - erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden oder von äußerster Dringlichkeit sind. Vor diesem Hintergrund sei bereits in der vergangenen Sitzung des Ältestenrates am 10.11.2020 verabredet worden, dass die aufgrund des Ratsbeschlusses vom 14.09.2020 festgelegten und im Nachgang verifizierten Bedingungen zur Beantragung einer Corona-Sonderförderung im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nachgebessert werden sollen.
Mit der Drucksache B/17/0131-01 wird der HFA heute anstelle des Rates über die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung entscheiden. OB Schranz schlägt eine Beratung unter TOP 12 vor. Die nachfolgenden TOP verschieben sich entsprechend.
Bei der Zuordnung der am 16.11.2020 in der konstituierenden Ratssitzung gewählten Mitglieder des Sozialausschusses sei festgestellt worden, dass diesem Ausschuss mehr sachkundige Bürger als Ratsmitglieder angehören. Das widerspreche der GO NRW, die im § 58 Abs. 3 Satz 3 und 4 ausdrücklich festlegt, dass die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen dürfe. Damit wäre die Beschlussfähigkeit des betroffenen Ausschusses gefährdet. Vor diesem Hintergrund wurde mit der Drucksache A/17/0180-01 ein Nachbesetzungsantrag durch die Fraktion DIE GRÜNEN auf den Weg gebracht. OB Schranz stellt fest, dass der Aufnahme dieses Nachbesetzungsantrags in die Tagesordnung einvernehmlich zugestimmt werde. Er schlägt eine Beratung unter TOP 14.2 vor.
Frau Stadtv. Opitz macht auf eine Änderungsnotwendigkeit in dem Nachbesetzungsantrag aufmerksam: Anstelle von Andreas Stahl vertritt zukünftig Ralf Langnese Sebastian Girrullis im Sozialausschuss
OB Schranz stellt fest, dass es keine weiteren Anregungen oder Einwendungen zur Tagesordnung gibt.
Ort, Zeit und die ursprüngliche Tagesordnung der heutigen Sitzung sind im „Amtsblatt für die Stadt Oberhausen“ vom 19.11.2020 sowie im Ratsinformationsdienst unter ALLRIS Bürgerinfo öffentlich bekannt gemacht worden.
OB Schranz verpflichtet vor Eintritt in die Tagesordnung Herrn Ingendoh und Herrn Markmann gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben und führt sie in ihr Amt ein.
