23.11.2020 - 4 Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Hau...

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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass der HFA gemäß § 57 Absatz 3 GO NRW aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreterinnen bzw. Vertreter des Ausschussvorsitzenden wählt. Ausschussvorsitzender sei der Oberbürgermeister kraft Gesetzes.

 

In den vergangenen Wahlperioden sei es so gewesen, dass die Bürgermeister/innen, die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses waren, auch seine Stellvertretungen im Vorsitz dieses Ausschusses waren.

 

Für die Stellvertretung im Hauptausschuss liegt folgender gemeinsamer Wahlvorschlag der SPD- und CDU-Fraktion vor:

 

CDU: Herr BM Nakot

SPD: Herr BM Flore

 

OB Schranz stellt fest, dass dieser Vorschlag als einheitlicher Wahlvorschlag gewertet werden kann und somit für die Vertretungsreihenfolge gelte: 1. Stellvertreter Herr BM Nakot, 2. Stellvertreter Herr BM Flore. Diesem einheitlichen Wahlvorschlag wird einstimmig zugestimmt.

 

Damit sind Herr Bürgermeister Nakot und Herr Bürgermeister Flore zu stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses gewählt worden.

Die Gewählten nehmen die Wahl an. OB Schranz gratuliert seinen Stellvertretern und hofft auf eine gute Zusammenarbeit.