23.11.2020 - 9 - Barrierefreier Umbau Ratssaal- Sanierung und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Karacelik beantragt eine getrennte Abstimmung über die drei Punkte des Beschlussvorschlages.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters -  fasst aufgrund der Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2020 anstelle des Rates der Stadt einstimmig folgenden Beschluss über Punkt 1 des Beschlussvorschlages:

 

1. Weil vor der heutigen Haupt- und Finanzausschusssitzung, die auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt stattfindet, keine Sitzungen der am 16.11.2020 vom Rat gebildeten und besetzten Ausschüsse stattgefunden haben, war eine Vorberatung dieser Angelegenheit durch den Hauptausschuss nicht möglich. Auf eine Vorberatung durch den Hauptausschuss wird klarstellend ausdrücklich verzichtet.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters -  fasst aufgrund der Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2020 anstelle des Rates der Stadt mit großer Mehrheit gegen die Stimme der LINKE.LISTE Fraktion folgenden Beschluss über Punkt 2 des Beschlussvorschlages:

 

2. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Oberhausen beschließt hinsichtlich des barrierefreien Umbaus des Ratssaales die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

870001130102010

Barrierefreiheit  öffentliche Gebäude

785120

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen  Ingenieurleistungen OGM 

2.105.000,00

 

 

 

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Aktuelle Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Die unterjährige Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen abschließend festgelegt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters -  fasst aufgrund der Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2020 anstelle des Rates der Stadt einstimmig folgenden Beschluss über Punkt 3 des Beschlussvorschlages:

 

3. 3 Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt hinsichtlich der Sanierung und Erneuerungsmaßnahmen von Lehrschwimmbädern die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010005000

Lehrschwimm-becken

785120

Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen OGM

1.632.000,00

 

Deckungsvorschlag:

 

Aktuelle Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Die unterjährige Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen abschließend festgelegt."

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5490&TOLFDNR=145864&selfaction=print