23.11.2020 - 9 - Barrierefreier Umbau Ratssaal- Sanierung und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 23.11.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst aufgrund der Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2020 anstelle des Rates der Stadt einstimmig folgenden Beschluss über Punkt 1 des Beschlussvorschlages:
1. Weil vor der heutigen Haupt- und Finanzausschusssitzung, die auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt stattfindet, keine Sitzungen der am 16.11.2020 vom Rat gebildeten und besetzten Ausschüsse stattgefunden haben, war eine Vorberatung dieser Angelegenheit durch den Hauptausschuss nicht möglich. Auf eine Vorberatung durch den Hauptausschuss wird klarstellend ausdrücklich verzichtet.
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst aufgrund der Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2020 anstelle des Rates der Stadt mit großer Mehrheit gegen die Stimme der LINKE.LISTE Fraktion folgenden Beschluss über Punkt 2 des Beschlussvorschlages:
2. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Oberhausen beschließt hinsichtlich des barrierefreien Umbaus des Ratssaales die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:
Investitionsnummer | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
870001130102010 | Barrierefreiheit öffentliche Gebäude | 785120 | Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen OGM | 2.105.000,00 |
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Deckungsvorschlag:
Aktuelle Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Die unterjährige Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen abschließend festgelegt.
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst aufgrund der Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2020 anstelle des Rates der Stadt einstimmig folgenden Beschluss über Punkt 3 des Beschlussvorschlages:
3. 3 Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt hinsichtlich der Sanierung und Erneuerungsmaßnahmen von Lehrschwimmbädern die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:
Investitionsnummer | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
330003010005000 | Lehrschwimm-becken | 785120 | Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen OGM | 1.632.000,00 |
Deckungsvorschlag:
Aktuelle Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Die unterjährige Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen abschließend festgelegt."
Anlagen zur Vorlage
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