23.11.2020 - 6 Umlegungsausschuss der Stadt OberhausenBestellu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass nach der Rechtsprechung § 50 Abs. 4 GO NRW auf die Wahlen zum Umlegungsausschuss entsprechend anwendbar sei; insofern sei bei Wahlen zum Umlegungsausschuss die in § 50 Abs. 3 und 4 GO NRW zum Ausdruck kommende Interessenlage (Minderheitenschutz) gleichgelagert und daher die entsprechende Anwendung des § 50 Abs. 3 und 4 geboten.

 

Die Besetzung nach § 50 Abs. 3 GO NRW erfolge durch einen einstimmigen Beschluss des Rates über einen einheitlichen Wahlvorschlag (§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW) oder falls dieser nicht zustande kommt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW. Danach werden die Mandate im Umlegungsausschuss auf die von den Fraktionen und Gruppen des Rates aufgestellten Listen, in denen die zur Wahl vorgeschlagenen Bewerber namentlich aufgeführt sind, nach dem Verhältnis der auf den einzelnen Listen abgegebenen Stimmen verteilt. Es geht um die Bestellung von zwei ordentlichen Mitgliedern und deren Stellvertretern aus dem Kreis der Ratsmitglieder.

Es liegen folgende Vorschläge vor: Für die CDU-Fraktion wird Dennis Osman als ordentliches Mitglied und Holger Ingendoh als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Die SPD Fraktion schlägt Ulrich Real als ordentliches und Axel Scherer als stellv. Mitglied vor. Die AfD-Ratsfraktion und die LINKE.LISTE Fraktion schlagen mit Hartmut Mumm und Michael Hake jeweils nur ein ordentliches Mitglied vor. OB Schranz stellt fest, dass es keine weiteren Vorschläge gibt und lässt einzeln über die vier Listen abstimmen.

Auf die Liste der CDU-Fraktion entfallen die sieben Stimmen der CDU-Fraktion und die Stimme des Oberbürgermeisters, auf die Liste der SPD-Fraktion entfallen die sieben Stimmen der SPD-Fraktion, auf die Liste der AfD Ratsfraktion eine Stimme und auf die Liste der LINKE.LISTE Fraktion ebenfalls eine Stimme. Die Fraktion DIE GRÜNEN sowie die Ratsgruppen von FDP und BOB im Rat haben sich enthalten. OB Schranz stellt fest, dass damit die Vorschläge der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion gewählt worden sind.

Reduzieren

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters -  bestellt aufgrund der Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2020 anstelle des Rates der Stadt die folgenden Ratsmitglieder zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses:

 

 

Ordentliches Mitglied  Stellvertretendes Mitglied:

1. Herr Dennis Osman Herr Holger Ingendoh

2. Herr Ulrich Real  Herr Axel Scherer 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5490&TOLFDNR=145667&selfaction=print