06.10.2020 - 4 Kommunales Integrationsmanagement (KIM)Partners...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
32. Sitzung des Integrationsrates
- Gremium:
- Integrationsrat
- Datum:
- Di., 06.10.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Vors. Erdas begrüßt Herrn Kreuzfelder, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände und Direktor der Caritas Oberhausen. Zunächst bittet Vors. Erdas Herrn Telli, in den TOP einzuführen.
Herr Telli schließt an die Erläuterungen von Herrn Stein im vorigen TOP an. Er berichtet von einem Workshop zum KIM am 15. September, bei dem Vertreter*innen von Stadt, freien Trägern und Integrationsrat über die Umsetzung in Oberhausen berieten. Dabei habe sich vor allem eine Problematik herausgestellt:
Im Rahmen des KIM sollen mehrere Personalstellen für Case-Manager*innen geschaffen werden. Mindestens ein Drittel dieser Stellen soll bei der Stadt angesiedelt werden. Die restlichen Stellen können an freie Träger „abgegeben“ werden. Das Land NRW fördert diese Personalstellen mit einem Festbetrag von 55.000€. Somit wird die Erbringung eines Eigenanteils erwartet. Die im Workshop anwesenden Vertreter*innen der freien Träger bekundeten generelles Interesse, im Rahmen des KIM Personalstellen für Case-Manager*innen zu übernehmen. Allerdings könne der erforderliche Eigenanteil nicht erbracht werden, da er zu hoch sei. Um die qualitativ anspruchsvollen Stellen mit kompetenten Fachkräften zu besetzen, reiche der pauschale Festbetrag des Landes in Höhe von 55.000€/Stelle nicht aus. In einer Stellungnahme habe auch der Verband Freie Wohlfahrtspflege NRW auf diese Problematik hingewiesen. Um die Sicht der freien Träger in Oberhausen zu schildern und in Bezug auf diese Finanzierungsproblematik voranzukommen, wurde Herr Kreuzfelder als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände eingeladen.
Nach der Einführung von Herrn Telli übergibt Vors. Erdas Herrn Kreuzfelder das Wort.
Herr Kreuzfelder bedankt sich für die Einladung. Er betont, dass er heute nicht nur die Caritas, sondern ein breites Portfolio an Einrichtungen und Diensten der AGW vertritt (Migrationsberatung, Flüchtlingsberatung, Migrantenselbstorganisation, Jugendmigrationsdienst u.v.m.)
Die Mitglieder der AGW unterstützen die grundlegenden Ziele des KIM. Herr Kreuzfelder begrüßt, dass sich das Programm dezidiert darauf richtet, das bestehende große Angebote in erster Linie abzustimmen und zu strukturieren, damit Menschen, die bislang nicht (genügend) erreicht werden, nicht aus dem Blickfeld geraten. Herr Kreuzfelder benennt das KIM als Chance, um genau dazu beizutragen.
Er lobt die bisherige Zusammenarbeit zwischen der Stadt Oberhausen und den freien Trägern in dieser Angelegenheit. Man habe in anderen Prozessen und auch in anderen NRW-Kommunen deutlich problematischere Zusammenarbeiten beobachten können.
Die AGW erhoffe sich, mit dem Programm Hilfeprozesse so zu gestalten, dass Probleme zielgerichtet angegangen werden können. Herr Kreuzfelder betont hier erneut die intrakommunale Vernetzung und Abstimmung von bestehenden Strukturen. So sollen mit dem zu implementierenden Case-Management(-Konzept) Arbeitsabläufe und die vielen verschiedenen Angebote bestmöglich aufeinander abgestimmt werden.
Die Hauptproblematik bestehe nun in der bereits genannten Förderpauschale pro Case-Manager*in in Höhe von 55.000€. Mit dieser Summe könne keine qualifizierte Fachkraft, die den Anforderungen des Jobs gerecht wird, bezahlt werden. Pro Stelle könne man mit Kosten von ca. 70.000€ rechnen. Die Wohlfahrtsverbände seien nicht in der Lage, den Differenzbetrag zu bezahlen. Gerade vor dem Hintergrund, dass das Programm darauf abzielt, intrakommunale Angebotsabstimmung zu fördern (eigentlich städtische Aufgabe), sei ein Eigenanteil in dieser Größenordnung für die Wohlfahrtsverbände nicht zu tragen. Sie unterstützen die Ziele des Programms und setzen sich dafür ein, dass die Stellen besetzt werden. Herr Kreuzfelder dankt dem Integrationsrat für die bisherige Unterstützung bei der Lösung dieser Problematik und für die Möglichkeit, das Anliegen heute erneut zu thematisieren. Er bittet den Integrationsrat, die Forderung an die Stadt unterstützen, die Wohlfahrtsverbände bei der Finanzierung zu entlasten. Nur durch die Mitbeteiligung der Wohlfahrtsverbände am Case-Management seien die positiven Effekte einer verwaltungsexternen Perspektive nutzbar.
Beig. Schmidt erachtet die geäußerten Bedenken der AGW als nachvollziehbar. Deshalb gelte es, einen Weg zu finden, um die Umsetzung des Programms finanziell zu sichern und dadurch eine wirkungsorientierte Arbeit zu gewährleisten, mit der die Ziele des Programms in der Praxis erreicht werden können.
Er verweist darauf, dass diese Problematik bereits im Verwaltungsvorstand thematisiert wurde und grundsätzlich die Bereitschaft zur finanziellen Unterstützung seitens der Stadt besteht. Nun gehe es darum, sich auf einen Betrag zu verständigen, mit dem die freien Träger bei der Finanzierung der Stellen entlastet werden können.
Herr Kreuzfelder begrüßt diese Neuigkeiten und zeigt sich optimistisch, dass eine Lösung gefunden wird, auf die sich alle Beteiligten verständigen können. Abschließend spricht er zudem eine aktuelle Entwicklung an, die ebenfalls berücksichtigt werden sollte: Die Landesförderung der sozialen Beratung von Geflüchteten werde eingeschränkt. Für Oberhausen bedeutet das, dass das bestehende Angebot von 4,0 auf 3,5 Stellen gekürzt wird. Eine Neuerung sei außerdem, dass die Bezirksregierung die Stellen ausschreibt und die Vergabe der Stellen bzw. die Vergabe der Stellen an die Träger somit nicht mehr in kommunaler Hand liegen wird.
Vors. Erdas dankt Herrn Kreuzfelder für die Stellungnahme und zeigt sich ebenfalls optimistisch, dass eine zufriedenstellende Lösung gefunden wird. Der Integrationsrat unterstützt den Appell von Herrn Kreuzfelder, dass die Stadt die freien Träger entlastet und spricht sich für Trägervielfalt bei der Umsetzung des Förderprogramms aus.
Es werden keine weiteren Anmerkungen geäußert und Vors. Erdas beendet den TOP.
