14.09.2020 - 35.2.1 Gemeinsamer Änderungsantrag zum Antrag der SPD-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen fordert Bund und Land auf, die Schulsozialarbeit an Schulen dauerhaft sicherzustellen, auszubauen und durch eine rechtliche Verankerung die eindeutige Zuständigkeit und Finanzierungsverantwortung zu definieren.

Die Schulsozialarbeit hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Sie leistet einen immer wichtigeren Beitrag in der schulischen Arbeit mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung zu fördern, Bildungsbenachteiligungen zu überwinden und Eltern sowie Lehrkräfte in schwierigen Situationen zu beraten und zu unterstützen. Folglich ist die Schulsozialarbeit zu einem dringend notwendigen Instrument zur Sicherstellung gelingender Bildungsprozesse geworden.

Nach dem Auslaufen der Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund zum Ende des Jahres 2013, unterstützt das Land NRW seit 2015 im Rahmen von Bildung und Teilhabe die Finanzierung mit einem Volumen von jährlich ca. 47,5 Mio. Euro. Diese Finanzierung wurde jetzt dauerhaft gesichert. Somit ist eine langfristige Grundlage für allein in Oberhausen 14,5 Stellen, die über die Landesförderung finanziert sind, geschaffen und die damit verbunden 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können weiterbeschäftigt werden. Die Schulen können nun auf diesem Fundament das Konzept weiterführen, präzisieren und ggf. ausbauen. Auf die wichtige Unterstützung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter kann und darf in der täglichen pädagogischen Arbeit nicht mehr verzichtet werden.

Die Förderung der Schulsozialarbeit erfolgt zurzeit auf drei unterschiedlichen Finanzierungswegen, aus Mitteln der kommunalen Jugendhilfe, aus Landesmitteln für spezifische Schulformen und aus BuT-Mitteln des Bundes, die nach dem Wegfall bisher und zukünftig durch Landesmittel ersetzt wurden bzw. werden. Diese differenzierte und unklare Finanzierung verursacht zum Teil befristete Arbeitsverhältnisse, in der Folge eine hohe Fluktuation bei der Besetzung der Stellen und verhindert dadurch eine qualifizierte und kontinuierliche pädagogische Arbeit.

 

Notwendig ist daher ein verlässliches Gesamtkonzept der Schulsozialarbeit zur Optimierung ihrer Strukturen und ihrer Steuerung. Die Einbeziehung des „Starken Familiengesetzes" der Bundesregierung bietet dabei die Chance, durch zusätzliche Fördergelder nicht nur eine solide und verlässliche Basis zur Finanzierung zu schaffen, sondern darüber hinaus die bestehenden Strukturen der Schulsozialarbeit zu stärken und weiter auszubauen.

 

Bei der Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zur Neugestaltung der Schulsozialarbeit müssen folgende Eckpunkte Berücksichtigung finden:

 

 Beendigung der unklaren Zuständigkeiten und Finanzierungen. Eine effektive und  qualifizierte Schulsozialarbeit sollte durch ein allein zuständiges Ministerium               verantwortet werden.

 Erarbeitung einheitlicher Qualitätsstandards für die Schulsozialarbeit. Klärung und  Festlegung von Fach- und Dienstaufsicht. Zu definieren ist ein verbindlicher               Betreuungsschlüssel auf der Grundlage eines Sozialindexes.

 Qualifizierung und berufliche Perspektiven für das Personal der Schulsozialarbeit  durch               Absicherung der Arbeitsverhältnisse und durch Angebote der Fort- und Weiterbildung."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5454&TOLFDNR=147865&selfaction=print