14.09.2020 - 25 Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungEne...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung des fraktionslosen Stadtverordneten Nowak folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 (1) S. 5 GO NW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Frau Sonja Bongers am 17.08.2020 (Drucksache-Nr. B/16/5857) gemäß § 60 (1) S. 4 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen Herr Oberbürgermeister D. Schranz und das Ratsmitglied Frau Sonja Bongers gemäß § 60 (1) S. 4 GO NW folgende Entscheidungen:

 

1. Überplanmäßige investive Mittel in Höhe von 1.220.000,00 EUR werden unter der Investitionsnummer 330003010400120, (KIF I Elsa-Brändström-Gymnasium), Finanzposition 785100 (Hochbaumaßnahmen) bereitgestellt.

 

Deckungsvorschlag:

 

Mehreinnahmen in Höhe von 1.098.000,00 EUR unter der Investitionsnummer 330003010400120, (KIF I Elsa-Brändström-Gymnasium), Finanzposition 681003 (investive Zuschüsse vom Bund/KIF) sowie aktuelle Erhöhung des Saldos aus Investitionstätigkeit in Höhe von 122.000,00 EUR.

Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt.

 

2. Außerplanmäßige investive Mittel in Höhe von 294.500,00 EUR werden unter der Investitionsnummer 330003010400120, (KIF I Elsa-Brändström-Gymnasium), Finanzposition 785120 (AiB Hochbau Ingenieurleistungen OGM) bereitgestellt.

 

Deckungsvorschlag:

 

Aktuelle Erhöhung des Saldos aus Investitionstätigkeit in Höhe von 294.500,00 EUR.

Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt."