14.09.2020 - 24 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:Zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Frau Kirsten Oberste-Kleinbeck am 20.07.2020 bzw. 22.07.2020 getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

""Gemäß § 60 Abs. 1 S. 4 GO NW stimmen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied

Frau Kirsten Oberste-Kleinbeck der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen zur Vermeidung erheblicher Nachteile wie folgt zu:

 

Auftrag    Kostenart      Betrag

 

320005070119/Pandemie 531899/Zuschüsse an übrige Bereiche - SodEG 217.500,00 EUR

 

 

Deckungsvorschlag:

 

320005040200/  533146/SH a. v. E. - Schulbildung   217.500,00 EUR

Eingliederungshilfe