14.09.2020 - 26 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 5 GO NW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Frau Sonja Bongers am 29.06.2020 (Drucksache-Nr. B/16/5815-01) gemäß § 60 Abs. 1 S. 4 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

"Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister, Daniel Schranz, und das Ratsmitglied Sonja Bongers gem. § 60 Abs. 1, S. 4 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) folgende Entscheidung:

 

Der Oberbürgermeister, Daniel Schranz, und das Ratsmitglied Sonja Bongers beschließen gemäß § 60 Absatz 1 Satz 4 GO NRW anstelle des Rates der Stadt die als Anlage beigefügte Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Oberhausen im Jahr 2020."

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