03.09.2020 - 5.4 Aktueller Sachstand: Nutzung "alte Synagoge Hol...

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Beratung

Eingangs verweist Herr Mollerus auf den mündlichen Bericht des Herrn Güldenzopf in der Sitzung der Bezirksvertretung Sterkrade am 05.12.2019. Aufgrund eines Auftrages wurde Kontakt mit verschiedenen jüdischen Gesprächspartnern in und außerhalb von Oberhausen aufgenommen, die alle ein breites Interesse an einem Engagement hatten. Letztendlich war aber keine Bereitschaft zur Übernahme einer Trägerschaft zu erkennen. Es wurde auch ein Gespräch mit den Holtener Nachtwächtern geführt, die ein Interesse an einer solchen Trägerschaft signalisierten.

Das Objekt steht unter Denkmalschutz, gehört der Stadt Oberhausen und ist nicht mehr bewohnt. Aufgrund der bewohnten Nachbarschaft sind Nutzungsmöglichkeiten nur flexibel und eingeschränkt vorhanden.

 

Auf die Frage von Herrn Berndt nach dem Umfang der Trägerschaft teilt Herr Mollerus mit, dass diese Frage noch nicht abschließend geklärt worden ist. Erst einmal muss die zukünftige Nutzung geregelt werden.

 

Herr Mollerus informiert Herrn Nowak darüber, dass die jüdische Gemeinde aus Oberhausen die Übernahme einer Trägerschaft verneint hat.

 

 

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Beschluss

Die Bezirksvertretung Sterkrade nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5447&TOLFDNR=144181&selfaction=print