01.09.2020 - 3.4 Verlagerung der Tennisanlage des Buschhausener ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr H.-B. Reuschenbach erklärt, dass es sich bei der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung um eine rein buchungstechnische Angelegenheit handelt. Die Aufwendungen wurden irrtümlich investiv veranschlagt. Da die Stadt Oberhausen aber nicht der Eigentümer der neuen Tennisanlage Dachsstraße ist, müssen die finanziellen Mittel in gleicher Höhe im konsumtiven Haushalt abgebildet werden.

 

Der Sportausschuss berät die Vorlage einstimmig vor.

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Beschluss

Der Sportausschuss berät die Vorlage einstimmig vor.

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