22.06.2020 - 48.5.1 Änderungsantrag der Fraktionen CDU, Die Grünen,...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung,

1. die Umsetzung der Zusatzvereinbarung des Bundes und der Länder zum DigitalPakt vorzubereiten und unverzüglich nach Inkrafttreten auf den Weg zu bringen.

 

2. in enger Abstimmung mit den Schulen auf der Grundlage der erarbeiteten Medienkonzepte die Umsetzung der Maßnahmen zu planen und Standards für eine Medienausstattung, die den Ansprüchen eines qualitativ hochwertigen digitalen Unterrichts genügt, zu vereinbaren und dabei die standort- bzw. schulspezifischen, technischen, pädagogischen und schulstufenspezifischen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, die sich aus den schulischen Medienkonzepten ergeben.

 

3. die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten unter Berücksichtigung sozialer Kriterien u. a. auch des Sozialindexes vorrangig zu bearbeiten, um unverzüglich die Teilhabe am digitalen Lernen auf Distanz zu ermöglichen.

 

4. den finanziellen Aufwand einer flächendeckenden Versorgung (inklusive Support und Wartung) der Geräte darzustellen und den zu ergänzenden kommunalen Eigenanteil abzubilden.

 

5. zu prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten (Leasing, Kauf etc.) bestehen.

 

6. um eine - auch pädagogisch - sinnvolle Arbeit mit den digitalen Endgeräten zu ermöglichen, sind sie in das Eigentum des Schulträgers zu stellen, so dass sie mit den benötigten Anwendungen und Programmen versehen und an die Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden können.

 

7. die technischen Möglichkeiten zu prüfen, um zu verhindern, dass Endgeräte missbräuchlich genutzt werden können."