22.06.2020 - 27 Einrichtung von zwei Planstellen innerhalb des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"1. Der Rat verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister auf die Vorberatung durch den Finanz- und Personalausschuss.

2. Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von zwei Planstellen (A 9, 1.2 LBesG tg. EG 9a TVöD) innerhalb des Fachbereiches 5-6-20 / Verkehrs- und Baustellenmanagement zur Deckung des zusätzlichen Personalbedarfs infolge der Änderung der örtlichen Zuständigkeit für die Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwertransporte.

 

Deckungsvorschlag:

 

Refinanzierung durch Gebühreneinnahmen."

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Anlagen zur Vorlage