22.06.2020 - 38 Genehmigung der vom Hauptausschuss am 23.03.202...

Beschluss:
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"Der Rat der Stadt genehmigt die folgenden vom Hauptausschuss in seiner Sitzung am 23.03.2020 in Anwendung des §60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW getroffenen dringlichen Entscheidungen:

 

a) Beratungsgegenstand:

 

Neubau Moltkeschule (Stadt Dinslaken) - Kostenbeteiligung der Stadt Oberhausen

TOP: Ö8, Drucksache Nr. B/16/5523-01

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, dass sich die Stadt Oberhausen nach Fertigstellung und Aktivierung des Neubaus „Moltkeschule“ an den jährlichen Abschreibungsaufwendungen in Form einer Kostenerstattung an die Stadt Dinslaken beteiligen wird.

Die damit voraussichtlich verbundenen Aufwendungen von rund 79.042 EUR jährlich werden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ab 2025 für die Dauer von 40 Jahren unter dem Auftrag: 330003010800 - Auswärtige Schulen, Kostenart: 523200 -Erstattung an Gemeinden (GV) in den Haushalt eingestellt.

 

b) Beratungsgegenstand:

 

Errichtung des dreijährigen Bildungsgangs „Fachkraft für Lagerlogistik“, gem. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs (APO-BK), Anlage A. Der Bildungsgang soll einzügig zum Schuljahr 2020/2021 am Hans-Böckler-Berufskolleg errichtet werden.

TOP: Ö10, Drucksache Nr. B/ 16/5470-01

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gem. §81 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG), die Errichtung des Teilzeitbildungsgangs „Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung (Fachkraft für Lagerlogistik)“, gem. APO-BK, Anlage A 1.1 am Hans-Böckler-Berufskolleg, Kaufmännisches Berufskolleg der Stadt Oberhausen, Otto-Dibelius-Str. 9, 46045 Oberhausen, Schulnummer 172728, zum Schuljahr 2020/2021. Der Bildungsgang soll zunächst einzügig errichtet werden."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5429&TOLFDNR=143188&selfaction=print