22.06.2020 - 3 Große Anfrage gemäß § 6 der Geschäftsordnung de...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Für die antragstellende SPD-Fraktion begründet Frau BM Albrecht-Mainz, warum ihr die Auskünfte von der Verwaltung zum Thema Gleichstellung wichtig seien. Ebenso wie die nachfolgenden Redner dankt sie zunächst allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die Beantwortung der vielen Fragen. Überrascht sei sie, dass mehr als 36 Prozent der Frauen in Oberhausen keinen beruflichen Bildungsabschluss hätten. Bei den Männern seien es knapp 31 Prozent. Der Teilzeitanteil bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sei fast so hoch, wie der Anteil der Vollzeitbeschäftigten. Bei den Männern arbeite die große Mehrheit in Vollzeit. Wichtig sei, die Angebote der Kinderbetreuung in den Randzeiten zu überprüfen und anzupassen. Nach Überzeugung der SPD-Fraktion gelinge die Umsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau nur, wenn Politik und Verwaltung gemeinsam das Thema mit dem Willen zur Umsetzung beibehalten.

 

Frau Costecki weist darauf hin, dass die Große Anfrage noch vor der Corona-Krise gestellt worden sei und daher die Facetten zur augenblicklichen Krisenzeit mit den Auswirkungen für die Frauen nicht in der Beantwortung enthalten sind. In ihren Ausführungen stellt sie dar, inwiefern die Gleichstellungsstelle bei diesen neuen Herausforderungen unterstützend               tätig sei, wie z. B. bei Solwodi, dem Frauenhaus und der Frauenberatungsstelle. Darüber hinaus gehe es auch um die häusliche Gewalt, die Auswirkungen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt und in diesem Zusammenhang auch das Rollenverhältnis in der               Familienverantwortung.

Der Rat tritt sodann in eine weitere Beratung ein.

 

Daran beteiligen sich Frau Stadtv. Schmidt, Frau BM Opitz, Frau Stadtv. Boos, Stadtv. Karschti, Stadtv. Bruckhoff, Frau Stadtv. Marx und Frau Stadtv. Walther.

Auf Anregung von Frau Stadtv. Boos werden die Ergebnisse der Großen Anfrage dem Gleichstellungsausschuss, Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss im Nachgang zur Kenntnis gegeben.

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Beschluss

Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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