22.06.2020 - 19 Beschluss über das Aussetzen der Erhebung von E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"Der Rat der Stadt Oberhausen  trifft  folgende Entscheidung:

Die Stadt Oberhausen erlässt den Eltern die Hälfte der Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

- Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,

 

- Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,

 

- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2).

 

Durch den Erlass der Erhebung der Elternbeiträge zu 50% für die Monate Juni und Juli 2020 entstehen im Haushaltsjahr 2020 voraussichtlich Mindererträge in Höhe von 80.426,- EUR unter dem Auftrag: 310006010190-Kindergärten, Kostenart: 432100-Benutzergebühren und ähnliche Entgelte sowie in Höhe von 283.714,- EUR unter dem Auftrag:330003010100-Grundschulen, Kostenart 432100-Benutzergebühren und ähnliche Entgelte.

 

Deckungsvorschlag:

 

Das Land NRW hat angekündigt, den mit dem hälftigen Erlass der Beitragserhebung für die Monat Juni und Juli 2020 einhergehenden Ertragsausfall zu 50% zu übernehmen. Damit wären rd. 364.160,- EUR vom Beitragsausfall für die Monate Juni und Juli 2020 durch die Erstattung des Landes gedeckt. "