22.06.2020 - 30 Geänderte Förderbedingungen ab 2021 zur Fortfüh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1, Abs. 7, Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und des Oberbürgermeisters der Stadt Oberhausen vom 19.11.2018 auf die Vorberatung der Ausschüsse.

 

1. Der Rat stimmt der Weiterführung der Bürger-Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW in Oberhausen unter geänderten Förderbedingungen für die Jahre 2021 und 2022 zu.

 

2. Der kommunale Eigenanteil in Höhe von 62.739 EUR für das Jahr 2021 und 64.430 EUR für 2022 wird in den jeweiligen Haushalt verbindlich eingestellt.

 

3. Auftrag: 220014010190 - Umweltmanagement und Immissionsschutz

Sachkonto: 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche."

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=5429&TOLFDNR=143134&selfaction=print