22.06.2020 - 46.2 Bebauungsplan Nr. 750 - Osterfelder Straße / Br...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

An einer Ersten Diskussion zur vorgestellten Planung und dem notwendigen Verkehrskonzept beteiligen sich Stadtv. Osmann, Stadtv. Karacelik, OB Schranz und Stadtv. Blanke.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion folgenden Beschluss:

"Der Rat der Stadt beschließt,

 

a) die Aufstellung eines Bebauungsplans für das im Plan des Bereichs 5-1 - Stadtplanung - vom 18.05.2020 (Anlage 1) abgegrenzte und in der Begründung zu diesem Beschluss beschriebene Gebiet auf der Grundlage der verwaltungsseitig erarbeiteten städtebaulichen Vorkonzeption für ein aktualisiertes räumliches Nutzungsgrobkonzept (Anlage 2) (Bebauungsplan Nr. 750 - Osterfelder Straße / Brammenring -);

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl. I, S. 587).

 

b) die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung mit Bürgerversammlung)

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl. I, S. 587), in Verbindung mit Ziffer 3.3 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung" der Stadt Oberhausen."

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Anlagen zur Vorlage